Ertappter Ladendieb schrie „Allahu Akbar“ und bedrohte Detektiv

35-jähriger Mann musste sich wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Drohung verantworten.
Ein versuchter Ladendiebstahl hatte für einen 35-jährigen Afghanen ein gerichtliches Nachspiel. Als ihn ein Ladendetektiv in einem Feldkircher Elektrofachgeschäft erwischte, soll der Angeklagte den Mann mehrmals gestoßen und auch bedroht haben. Nun wurde der 35-Jährige am Landesgericht Feldkirch wegen teils räuberischen Diebstahls und gefährlicher Drohung verurteilt.
Drohung
Der Vorfall ereignete sich bereits im Juni des vergangenen Jahres. Laut Anklage nahm der Mann ein Ladegerät um rund 60 Euro und einen Power-Adapter um 13 Euro aus den Verpackungen, ohne dafür zu bezahlen. Als ihn der Ladendetektiv darauf ansprach und die Waren zurückforderte, soll der Angeklagte mehrmals „Allahu Akbar“ gerufen haben. Dann sei er auf den Detektiv zugegangen und habe ihn mehrmals gestoßen, um an ihm vorbeizukommen. Damit war die Sache noch nicht vorbei. Eine Dose Red Bull um 1,59 Euro soll der Mann aus einem Kühlschrank genommen, geöffnet und noch im Geschäft getrunken haben, ohne zu bezahlen. Zudem soll er dem Ladendetektiv gedroht haben, ihm das Nasen-Piercing herauszureißen, damit er vor Schmerzen „wie ein Mädchen“ weine.
Vor Gericht wollte der Angeklagte davon zunächst wenig wissen. Er sei nicht in das Geschäft gegangen, um etwas zu stehlen. Auch die Drohung bestritt er. An die Sache mit dem Red Bull könne er sich nicht erinnern.
Der Ladendetektiv blieb hingegen bei seinen Angaben und verwies auf seinen damaligen Polizeibericht. Der Angeklagte habe behauptet, das Kabel gehöre ihm. Das Red Bull habe er erst bezahlt, als die Polizei bereits da war. Auch die Drohung habe sich so ereignet, wie es die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. Schließlich änderte der Angeklagte seine Verantwortung. Es tue ihm leid, er entschuldige sich. Damals habe er kein Geld und keine Wohnung gehabt. Zudem habe er mehrere Tage nichts gegessen.
Zusatzstrafe
Für den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Elias Klingseis war die Beweislage eindeutig. Die Sache sei angesichts der Videoaufnahmen und der Zeugenaussagen „sonnenklar“. Das Gericht verurteilte den 35-Jährigen zu vier Monaten bedingter Haft als Zusatzstrafe. Er war zwischenzeitlich in Wien wegen einer anderen Straftat zu 21 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt worden. Unter anderem hatte er versucht, einem anderen Mann einen Ziegelstein auf den Kopf zu schlagen. Weil die nun verhandelte Tat bereits vor dieser Verurteilung begangen worden war, wurde die viermonatige Haft als Zusatzstrafe verhängt
“Sie müssen sich etwas überlegen. Die Strafe wird nichts ändern, nur Sie können etwas ändern“, gab Klingseis dem Verurteilten mit. Das Urteil ist rechtskräftig.