“Uns war langweilig”: Jugendliche zogen Spur der Verwüstung durch Bregenz

Zwei Jugendliche zogen durch die Landeshauptstadt und richteten beträchtliche Schäden an. Im Prozess geht es aber auch um gestohlene Waffen und ein Loch in der Zellenwand.
„Uns war langweilig. Wir haben kaputt gemacht, was uns gerade in den Sinn gekommen ist, sagt der 17-jährige Angeklagte, als Richterin Kathrin Feurle mit ihm eine lange Liste an Vorwürfen abarbeitet. Für sein junges Alter hat der Unterländer bereits einiges auf dem Kerbholz. Mehrere Vorstrafen stehen zu Buche, derzeit verbüßt er eine einjährige Freiheitsstrafe. Nun sitzt der Jugendstraftäter wieder vor Gericht – und bekennt sich teilweise schuldig.
Kaputte Scheiben, gestohlene Waffen
Gemeinsam mit einem damals unmündigen Mittäter soll der Jugendliche in der Nacht von 21. auf 22. Jänner eine Spur der Verwüstung durch Bregenz gezogen haben. Am Bahnhof gingen Scheiben zu Bruch, Lifttüren und ein Anzeigebildschirm wurden beschädigt. Auch ein Bücherregal an der Seepromenade und Infotafeln bei der Bodenseeschifffahrt blieben nicht verschont. Bei ihren Taten verwendeten die Burschen zwei Notfallhämmer, die sie zuvor in einem Regionalzug gestohlen hatten.
Beim Milchpilz blieb es laut Anklage nicht bei Sachschäden. Dort soll das Duo versucht haben einzubrechen. Der 17-Jährige räumt ein, dass er an Geld kommen wollte. Später schlug er die Schaufensterscheibe eines Waffengeschäfts ein und stahl gemeinsam mit seinem Komplizen eine Schreckschusspistole im Wert von 200 Euro und eine CO2-Pistole im Wert von 300 Euro.
Zu einem Teil bekennt sich der Angeklagte schuldig, anderes bestreitet er oder schiebt es seinem damaligen Komplizen zu. Dieser war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig. Der mittlerweile 14-jährige Schüler räumt vor Gericht ebenfalls manches ein, anderes nicht. Bei der Polizei hatte er zunächst den Angeklagten belastet.
Ein Loch in der Zellenwand
Ein weiteres Faktum führt in die Justizanstalt Feldkirch. Dort wurde im April ein 14 Zentimeter tiefes Loch mit einem Durchmesser von zehn Zentimetern in die Wand eines Haftraums gegraben. Der Angeklagte bestreitet eine Beteiligung. Er habe ferngesehen, während sein damaliger Mitinsasse das Loch gegraben habe. Zwei ehemalige Zellenkollegen belasten ihn dagegen. Einer berichtet, der Angeklagte habe einen Ausbruch geplant.
Verfahrenshelfer Clemens Haller verweist auf die schwierige Vergangenheit seines Mandanten und darauf, dass dieser das Haftübel mittlerweile deutlich gespürt habe. Der Jugendliche hätte es sich einfach machen und sämtliche Taten seinem unmündigen Komplizen zuschieben können. Dieser sei der eigentliche „Aggressor“ gewesen und habe bei der Polizei zunächst alles auf seinen Mandanten geschoben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte und sein damals unmündiger Komplize “im bewussten und gewollten Zusammenwirken” handelten. In seinem letzten Wort hofft der 17-Jährige auf ein nicht zu strenges Urteil. Er wolle für die Schäden aufkommen.
Sechs Monate Haft
Richterin Feurle verhängt sechs Monate Haft wegen schwerer Sachbeschädigung, Einbruchsdiebstahls und eines Vergehens nach dem Waffengesetz. Vom Widerruf einer bedingten Entlassung sieht sie ab. Sein Vorstrafenregister sei ein „Wahnsinn“ für sein Alter, erklärt die Richterin. Sie habe „beide Augen zugedrückt“. Der Strafrahmen reicht bis zu 18 Monate Haft.
Die Schäden belaufen sich auf deutlich mehr als 10.000 Euro. Für die Notfallhämmer muss der Angeklagte knapp 200 Euro an die ÖBB Infrastruktur bezahlen, weitere 1700 Euro an die ÖBB Immobilien für bereits behobene Beschädigungen an Scheiben und Anzeigentafeln. Für die Schäden am Milchpilz kommen knapp 1000 Euro hinzu. Weitere Ansprüche müssen die Privatbeteiligten vor dem Zivilgericht einklagen. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.