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Arbeiter weist Gewalt an Ex-Partnerin zurück: “Sie stürzt oft, wenn sie betrunken ist”

21.09.2026 • 10:48 Uhr
Arbeiter weist Gewalt an Ex-Partnerin zurück: "Sie stürzt oft, wenn sie betrunken ist"
Anklagter weist Vorwurf der schweren Körperverletzung zurück. NEUE

51-Jähriger bestreitet, seine frühere Partnerin verletzt zu haben. Gutachten sieht jedoch typisches Verletzungsmuster bei Schlägen ins Gesicht.

Ein in der Schweiz lebender Arbeiter muss sich wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft dem Vater von drei Kindern vor, seine damalige Lebensgefährtin am 26. Jänner 2026 in Lustenau schwer verletzt zu haben. Der Balte soll ihr zunächst einen Stoß versetzt haben, sodass sie zu Boden stürzte. Danach soll er sie ins Bett gezogen, kräftig an den Armen gepackt und ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben. Schließlich soll er ihr eine unbekannte Zahl von Schlägen ins Gesicht versetzt haben. Die Frau erlitt laut Anklage zahlreiche Hämatome und Schürfungen an beiden Knien. Festgestellt wurden zudem eine Blutansammlung im Bereich der rechten Stirn bis zur Augenregion, sowie ältere und frische Blutungen im Schädelinneren.

“Sie hatte einen Rausch”

Der Angeklagte weist die Anschuldigungen zurück. In besagter Nacht war er laut seinen Angaben bei seiner damaligen Partnerin. Sie wollte Sex, er hingegen nicht weitermachen, “weil sie ihr Gesicht nicht gewaschen hatte”. Daraufhin sei sie dann in die Küche gegangen und habe Alkohol getrunken. „Sie hatte einen Rausch“, führte der Angeklagte aus. Wie die Verletzungen entstanden sind, könne er nicht erklären. Gesehen habe er sie erst in den frühen Morgenstunden. Nach seiner Erfahrung stürze seine damalige Partnerin häufig, wenn sie betrunken ist. Zudem habe sie sich bereits früher selbst Verletzungen zugefügt. Auch sei es nicht das erste Mal, dass sie ihn zu Unrecht belaste, behauptete der 51-Jährige.

Gutachterin muss in den Zeugenstand

Dem steht die gerichtsmedizinische Einschätzung gegenüber. Derartige Verletzungen im Augenbereich entstehen laut Gutachten typischerweise durch Faustschläge auf die Augen. Die Verteidigung stellte mehrere Anträge. So soll ein weiteres Gutachten den Beweis erbringen, dass der Hund der Frau zugunsten seines Frauchens in eine Auseinandersetzung eingegriffen hätte. Zudem wurden ein neues gerichtsmedizinisches sowie ein neurochirurgisches Gutachten beantragt. Damit soll bewiesen werden, dass auch eine Selbstverletzung möglich ist und die Verletzungen am Kopf nicht auf Schläge zurückzuführen sein müssen.

Einer Verlesung des vorhandenen Gutachtens stimmte die Verteidigung nicht zu. Deshalb muss die gerichtsmedizinische Gutachterin persönlich vor Gericht aussagen. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.