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Tritte, Würgen, Alkohol: Vorwürfe gegen Ex-Partnerin

05.10.2026 • 19:14 Uhr
Tritte, Würgen, Alkohol: Vorwürfe gegen Ex-Partnerin
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Zwischen einem Paar aus dem Unterland flogen regelmäßig die Fetzen, Alkohol und gegenseitige Gewalt gehörten zum Beziehungsalltag. Nun saß die Frau auf der Anklagebank.

Neun Jahre lang lebten die Angeklagte, eine 49-jährige IV-Rentnerin aus dem Unterland, und ihr Partner in einer Beziehung, die von Streit, Alkohol, Beschimpfungen und Tätlichkeiten geprägt war. Vor Richter Alexander Wehinger saßen beide schon einmal mit vertauschten Rollen. Er als Angeklagter, sie als mutmaßliches Opfer. Am Montag war es umgekehrt.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft der Frau vor, ihren Partner im Juni in Lustenau bei zwei Vorfällen verletzt zu haben. Einmal soll sie ihm gegen Brustkorb und Gesicht getreten haben. Fünf Tage später soll sie ihn gewürgt und mehrfach gegen Hals, Brust und Rücken getreten haben. Der Mann erlitt Hämatome und Würgestriemen. Die Fotos, die er von seinen Verletzungen anfertigte, sprechen Bände.

“Wenn, dann aus Notwehr”

Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Sie sei von ihrem Ex-Partner ständig beleidigt und geschlagen worden. „Wenn ich das gemacht habe, dann aus Notwehr“, erklärte sie aufgebracht. An vieles könne sie sich nicht erinnern. Das Würgen beim zweiten Vorfall sei jedenfalls beim Sex gegenseitig erfolgt. Fußtritte bestritt sie.
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Der Ex-Lebensgefährte schilderte die Sache anders. Sie habe ihn eine Minute gewürgt, davon 20 Sekunden heftig. Nach dem ersten Vorfall nahm er ein belastendes Video auf. Darauf sagte die Frau „Dann zeig mich halt an.“ Seine Mutter bestätigte Tritte gegen ihren Sohn.

Angeklagte musste aus dem Saal

Auch im Gerichtssaal ging es hoch her. Die Angeklagte fiel ihrem Ex-Partner und dem Richter mehrfach ins Wort. Nach mehreren Verwarnungen wurde schließlich auch der sonst so ruhige Richter laut und verwies die Angeklagte des Saales. Am Ende setzte es den erwarteten Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Die Strafe: Sechs Monate bedingte Haft und 240 Tagessätze zu je vier Euro (960 Euro). Eine konkrete Lebensgefahr nahm der Richter nicht an. Dem Ex-Partner wurden 500 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Die Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.