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“Es liegt in Gottes Hand, wenn wir alle sterben”: Pkw-Lenker nach Unfall bei Straßenrennen verurteilt

05.10.2026 • 10:22 Uhr
"Es liegt in Gottes Hand, wenn wir alle sterben": Pkw-Lenker nach Unfall bei Straßenrennen verurteilt
Am 24. Jänner kurz nach 23 Uhr kam es auf der Rheintalautobahn zu einem schweren Unfall, der nun ein gerichtliches Nachspiel hat. NEUE Archiv/MAthis

Schwerer Unfall auf Rheintalautobahn bei Koblach hat gerichtliches Nachspiel: Lenker war viel zu schnell unterwegs und schwer alkoholisiert. Auch Kokain und Marihuana fand man in seinem Blut.

Ein mutmaßliches Straßenrennen auf der Rheintalautobahn A 14 bei Koblach wird heute am Landesgericht Feldkirch rechtlich aufgerollt. Sechs Männer müssen sich vor Richter Dietmar Nußbaumer verantworten. Im Mittelpunkt steht ein 1993 geborener Angeklagter. Er war am Abend des 24. Jänner dieses Jahres mit vier Mitfahrern im Auto mit weit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Tirol unterwegs, als es zu einem Unfall kam. Verhandelt wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Begünstigung, Verleumdung, versuchter Nötigung und schwerer Sachbeschädigung.

Alkoholisiert

Laut Anklage stand der damals 32-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis und Kokain. Nach dem Unfall wurde bei ihm laut damaligem Polizeibericht ein Atemalkoholwert von 0,94 Promille festgestellt. Das entspricht umgerechnet 1,88 Promille Blutalkohol. Auf der A 14 soll er sich mit dem Lenker eines anderen Pkw ein spontanes Straßenrennen geliefert haben. In einer lang gezogenen Rechtskurve verlor er laut Anklage die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Wagen kollidierte mit der Leitschiene und weiteren Autobahn-Einrichtungen und wurde schwer beschädigt.

Wer ist gefahren?

Vier Mitfahrer im Alter zwischen 18 und 20 Jahren erlitten Verletzungen. Sie sollen nach dem Unfall gegenüber der Polizei allerdings wahrheitswidrig angegeben haben, dass nicht der 32-Jährige, sondern einer der Mitfahrer am Steuer gesessen sei. Bereits unmittelbar nach dem Unfall war die Frage, wer den Wagen tatsächlich gelenkt hatte, Gegenstand der Ermittlungen. Laut damaligem Polizeibericht beschuldigten sich ein 32-jähriger und ein 19-jähriger Insasse gegenseitig, gefahren zu sein.

Ein weiterer Angeklagter, Jahrgang 2008, soll Anfang März gegenüber der Polizei wahrheitswidrige Angaben zum Fahrverhalten des zweiten am mutmaßlichen Rennen beteiligten Autos gemacht haben. Er soll erklärt haben, dessen Lenker habe seine Geschwindigkeit nie drastisch erhöht und ein normales Fahrverhalten gezeigt. Für diesen Angeklagten ist das Verfahren bereits beendet. Vor Gericht hatte er sich einsichtig gezeigt. Er habe aus „falscher Loyalität“ gehandelt, sehe seinen Fehler ein und werde so etwas nicht mehr machen. Das Verfahren wurde diversionell erledigt. Der Sechstangeklagte muss 40 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen und einen Pauschalbetrag von 100 Euro bezahlen.

Der Erstangeklagte räumte vor Gericht ein, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und auf mehr als 200 Stundenkilometer beschleunigt zu haben. Zuvor hatte er Kokain, Cannabis und Alkohol konsumiert. Warum er sich dennoch ans Steuer gesetzt habe? „Aus Dummheit. Ich bereue es tagtäglich“, erklärte der 32-Jährige. Auch das Straßenrennen bestritt er nicht. Dieses habe sich „so ergeben“. Auf die Frage des Richters, ob ihm egal gewesen sei, dass Menschen verletzt und Sachen schwer beschädigt werden könnten, antwortete der Angeklagte mit Nein. „Ich kann mir nicht erklären, was mich geritten hat.“ Richter Nußbaumer hielt ihm angesichts des Unfallhergangs vor Augen, welche Folgen die Fahrt hätte haben können. „Sie hatten großes Glück, dass niemand zu Tode gekommen ist.”

“Nachverhandeln tue ich nicht”

Der Drittangeklagte musste von der Polizei zum Prozess vorgeführt werden, nachdem er nicht erschienen war. Er muss sich wegen Begünstigung verantworten. Der junge Mann räumte ein, gegenüber der Polizei zunächst nicht die Wahrheit über den Lenker des Autos gesagt zu haben. Er habe zunächst behauptet, selbst gefahren zu sein. Der Erstangeklagte habe ihn unter Druck gesetzt. Später habe er gegenüber der Polizei die Wahrheit erzählt. Auch er bekam eine Diversion angeboten. Nachdem ihm der Richter sagte, dass er 70 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müsse, fragte der Angeklagte, ob er auch 60 Stunden machen könnte. Die Antwort des Richters: “Nachverhandeln tue ich nicht”.

Sachverständiger: “Im absoluten Grenzbereich gefahren”

Der Sachverständige führte den Unfall auf die massiv überhöhte Geschwindigkeit in Verbindung mit der lang gezogenen Rechtskurve und einem leichten Fahrfehler zurück. Der Tesla sei im absoluten Grenzbereich durch die Kurve gefahren worden. In einer solchen Situation reiche bereits ein kleiner Ruck. Einen solchen habe es gegeben, worauf das Fahrzeug ins Schleudern geraten sei. Die Insassen hätten Glück gehabt, dass sich der Wagen nicht überschlagen habe.

Polizistin im Zeugenstand

Eine mit den Ermittlungen befasste Polizistin schilderte die ersten Angaben der Beteiligten allerdings anders. Keiner der beiden Angeklagten habe gegenüber der Polizei den Namen des tatsächlichen Fahrers genannt. Wäre damals bekannt gewesen, wer den Tesla gelenkt hatte, hätte sie weder Fingerabdrücke nehmen, DNA sichern noch das Fahrzeug sicherstellen lassen müssen, führte die Beamtin aus.

Am Ende der Verhandlung übernahmen die beiden Angeklagten, die sich zunächst nicht schuldig bekannt hatten, doch noch die Verantwortung. Auch ihre Verfahren wurden diversionell erledigt. Beide müssen jeweils 90 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen.

Geldstrafe und bedingte Haft für Fahrer

Der Erstangeklagte gestand grob fahrlässiges Verhalten ein, bestritt jedoch, eine schwere Verletzung seiner Mitfahrer in Kauf genommen zu haben. Er habe niemanden verletzen wollen. Richter Nußbaumer machte den 32-Jährigen darauf aufmerksam, dass ihm bei einer Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung ein Geständnis in diesem Punkt nicht als strafmildernd angerechnet werden könne. Nach einer Unterredung mit seiner Verteidigerin blieb der Angeklagte dennoch bei seiner Verantwortung. Staatsanwalt Simon Mathis sah die Voraussetzungen für eine versuchte schwere Körperverletzung erfüllt. Wer auf diese Weise fahre, halte es für möglich, dass es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen komme, argumentierte der Staatsanwalt.

Das Gericht sprach den 32-Jährigen schließlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Verleumdung schuldig. Als wesentlich wertete der Richter das Straßenrennen und den Umstand, dass der Angeklagte das damit verbundene Risiko bewusst eingegangen sei. Für die versuchte schwere Körperverletzung drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Bei der Strafbemessung habe er lange überlegt, ob nicht ein Teil der Freiheitsstrafe unbedingt ausgesprochen werden müsse, erklärte Nußbaumer. Letztlich verhängte er 13 Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt 2400 Euro.

Auf Rechtsmittel wurde verzichtet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.