„Durch gar nichts gerechtfertigt“: Richterin mit deutlicher Ansage

Trotz Einsicht plädiert ein 29-Jähriger auf nicht schuldig. Ein Überwachungsvideo bringt schließlich Klarheit.
Der 29-jährige Angeklagte zeigt sich zu Beginn des Prozesses einsichtig. Im Nachhinein betrachtet hätte er bei einem Vorfall zwei Monate zuvor anders reagieren können. Damals habe er allerdings keine andere Lösung gesehen. Ihm ist bewusst, dass eventuell er verantwortlich für die Verletzungen eines anderen Mannes ist. Trotz dieser Erkenntnisse plädiert er vor Gericht auf nicht schuldig.
Rauswurf
Ein paar Stunden monatlich arbeitet der Angeklagte als Security in einem Lokal. Im August kam es eines Abends zu einer Diskussion mit zwei Gästen. Unzweifelhaft ist, dass der 29-Jährige diese des Lokals verwies. Über den Konflikt gehen die Darstellungen auseinander.
Sowohl der Angeklagte als auch der 23-jährige Gast werfen dem jeweils anderen Beschimpfungen vor. Schließlich habe Ersterer den Lokalbesucher an Nacken, Hals und Arm gepackt und nach draußen befördert. Es soll zu Abschürfungen im Hals- und Fußbereich gekommen sein.
Ein Überwachungsvideo zeigt, dass die Besucher eine Treppe hinabstiegen, in Richtung Ausgang gingen. Das Video hat keinen Ton. Es ist allerdings erkennbar, dass sich die Streitenden noch Worte zuriefen und gestikulierten. Schließlich stürmte der Angeklagte auf die beiden zu, zerrte den Mann nach draußen.
“Wegen 200 Euro?”
Der Gast möchte 200 Euro Schmerzensgeld. Auf die Frage, ob er dies anerkannt, entgegnet der Angeklagte: “Sitzen wir wegen 200 Euro hier?” Er ist bereit, den Betrag zu bezahlen.
Richterin Kathrin Feurle verkündet einen Schuldspruch. Sie verhängt eine Geldstrafe von 1080 Euro (180 Tagessätze zu sechs Euro), davon ist die Hälfte bedingt. Bei dieser Strafhöhe ist die Verurteilung jedoch für Außenstehende nicht ersichtlich.
“Ihr Verhalten ist durch gar nichts gerechtfertigt”, stellt die Richterin klar. Eine Körperverletzung könne nicht mit der Durchsetzung des Hausrechts begründet werden.
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, ist aber nicht anwaltlich vertreten. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.