Hamas-Posts: 30-Jähriger sträubt sich gegen Journalisten im Saal

Postings am 7. Oktober, welche den Angriff der Hamas auf Israel befürworten, führen einen 30-Jährigen vor Gericht. Vor Journalisten möchte er jedoch nicht sprechen.
Es mag einer Ironie gleichen, dass der 30-jährige Angeklagte zwischenzeitlich nichts sagen möchte, solange Journalisten im Raum sind. Tatsächlich sollen nämlich seine Aussagen in den sozialen Netzwerken – und somit einem Medium – ihn erst vor Gericht geführt haben.
Richter Martin Mitteregger erklärt: “Die Verhandlung ist öffentlich und es liegt kein Grund vor, die Öffentlichkeit auszuschließen.” Mit sichtlicher Erregung setzt der Angeklagte seine Aussage schließlich fort. Grundsätzlich wäre es ihm jedoch freigestanden, nichts zu sagen.
Leidende Kinder
Der 30-Jährige soll in zwei öffentlich einsehbaren Postings auf Social Media am 7. Oktober 2025 den Angriff der Hamas auf Israel genau zwei Jahre zuvor gutgeheißen haben. Die Postings sind inzwischen gelöscht. Er selbst ist zwischenzeitlich mit ähnlichen Aussagen nicht mehr auffällig geworden, habe grundsätzlich seine Aktivitäten in den sozialen Medien reduziert.
Weiters soll der Mann versucht haben, der Polizei Beweismittel vorzuenthalten. Als diese sein Zuhause durchsuchte, habe er versucht, eines seiner Handys zu zerstören, das andere, welches auf einem Stativ lag, an sich zu reißen. Über die Mobilgeräte soll die Herkunft der Postings nachgewiesen werden können.
Wie Verteidiger Edwin Gantner darlegt, habe der Angeklagte ein vollumfängliches Tatsachengeständnis abgelegt. Letzterer ergänzt seine damaligen Beweggründe. Demnach haben ihn die Bilder leidender Kinder tief getroffen. Unter Medikamenteneinfluss habe er schließlich die Postings geschrieben.
Geldstrafe
Richter Mitteregger spricht den Angeklagten schuldig und verhängt eine Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu vier Euro). Vom Widerruf einer früheren teilbedingten Geldstrafe sieht das Gericht ab, verlängert aber die Probezeit von drei auf fünf Jahre. Die Handys werden dem Mann nicht mehr ausgehändigt.
Mildernd wertet das Gericht, dass der Angeklagte großteils geständig und sein Verhalten in den letzten Monaten auf eine positive Entwicklung schließen lasse. Das Geständnis im Gerichtssaal hinsichtlich der Postings sei dennoch eher “indirekt” gewesen. Erschwerend stehen demgegenüber das Zusammentreffen mehrerer Vergehen, der rasche Rückfall nach einer früheren Straftat und die Tatbegehung innerhalb offener Probezeit. Der damalige Medikamenteneinfluss wurde weder mildernd noch erschwerend gewertet.
Alle Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher rechtskräftig.