„Das ist ein Komplott!“: 68-Jähriger lässt sich kaum bremsen

Ein Nachbarschaftsstreit eskaliert: Gewalt gegen eine schwangere Frau und eine Waffe stehen im Zentrum des turbulenten Prozesses.
“Es gibt ein paar Spielregeln hier drinnen”, erklärt die zuständige Richterin gegenüber dem Angeklagten. Der groß gewachsene, korpulente Mann kann oftmals nicht an sich halten, spricht laut und ausführlich. Immer wieder ermahnt ihn die Richterin, doch Besserung hält nur kurzzeitig. Manche Äußerungen werden von den Verfahrensbeteiligten noch mit einem ironischen Lächeln zur Kenntnis genommen, doch zwischenzeitlich überschreitet der Angeklagte eine Grenze.
Komplott
“Das ist ein Komplott der ganzen Familie gegen mich”, ruft der 68-Jährige einmal. Er erachtet die Vorwürfe als unangebracht, die Zeugen als Lügner und beteuert: “Ich werde die Wahrheit erzählen.”
Zunächst geht es um einen Zwischenfall in einem Lift. Demnach soll der Angeklagte dort bereits eine schwangere Frau geschubst haben. Als deren Ehegatte kurz darauf zur Wohnung dessen Wohnung ging, habe der 68-Jährige diesen mit einer Schreckschusspistole bedroht, indem er mehrmals repetierte.
Dem Beschuldigten geht diese Version zu weit. Es sei im Fahrstuhl eng gewesen, seine Tasche habe er tatsächlich in Richtung des Paares geschwungen, aber nicht mehr. “Lieber sterbe ich als eine schwangere Frau zu schlagen”, verkündet er im Gerichtssaal. Der Vorfall im Wohnungseingang habe sich ebenfalls anders abgespielt. Die kranke Frau des Angeklagten habe dem aufgeregten Nachbarn geöffnet. Zur Schreckschusspistole habe der 68-Jährige gegriffen, aber nicht mehr.
Gesonderte Einvernahme
Für die Einvernahme der beiden Nachbarn, ein junges Paar, muss der Angeklagte den Verhandlungssaal verlassen. Die Beiden haben nach eigener Aussage Angst vor ihm. Sie schildern aggressives Verhalten des Mannes. Wenigstens einmal soll er die Schwangere geschlagen haben. Mit der Schreckschusspistole habe er mehrfach repetiert, als ob er gleich abdrücken wolle.
Das Paar erzählt von psychischen Problemen wie Schlafstörungen und Arbeitsunfähigkeit in der Folgezeit. Sie beantragen ein Teilschmerzengeld. Dem Angeklagten werden im Nachhinein die Aussagen der Zeugen erzählt. Diese quittiert er mit grenzwertigen Äußerungen, wendet sich an die Privatbeteiligtenvertreterin Anita Einsle und fragt: “Wie können Sie diese Leute verteidigen?”
Nachdem die Richterin das aggressive Verhalten endgültig unterbindet, findet der Mann beinahe philosophische Worte: “Bei mir steht Wahrheit und Wahrheit ist Schönheit.”
Das letzte Mal bedingte Haft
Das Gericht spricht den Angeklagten schuldig der gefährlichen Drohung, der Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Über ihn wird eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 4800 Euro (240 Tagessätze zu 20 Euro) verhängt. 300 Euro muss er an die schwangere Frau bezahlen. Zudem werden Bewährungshilfe und Anti-Gewalttraining angewiesen.
“Die Freiheitsstrafe habe ich Ihnen ein letztes Mal bedingt nachgesehen”, sagt die Richterin angesichts der Vorstrafenbelastung des Angeklagten. Das nächste Mal werde an einer unbedingten Freiheitsstrafe kein Weg mehr vorbeiführen.
Erschwerend wirken das Zusammenkommen von drei Vergehen, zwei einschlägige Vorstrafen, der rasche Rückfall nach einer früheren Verurteilung, dass es mehrere Opfer gab sowie die Tatbegehung während offener Probezeit. Milderungsgründe liegen keine vor.
Der Mann ist zunächst unsicher, ob er das Urteil akzeptieren soll. Da er nicht anwaltlich vertreten ist, bleiben ihm in jedem Fall drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.