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„Unten möchte ich es nicht mehr“: Brisanter Chat um Therapiesitzung

17.10.2026 • 15:30 Uhr
„Unten möchte ich es nicht mehr“: Brisanter Chat um Therapiesitzung
Der 54-jährige Angeklagte, Richterin Franziska Klammer, Verteidiger Alexander Juen. NEUE

Eine junge Frau schildert einen sexuellen Übergriff während einer Therapiesitzung. Der Angeklagte bestreitet die Tat vehement. Besonders die Nachrichten zwischen beiden werfen Fragen auf.

Bei Prozessen um Sexualdelikte steht regelmäßig Aussage gegen Aussage. Es ist letztlich eine Frage der Beweiswürdigung, wem das Gericht Glauben schenkt. In diesem Fall trifft dies erneut zu.

Auf der einen Seite steht der 54-jährige Angeklagte, ein Coach im Bereich mentaler Gesundheit. Er sitzt aufrecht, erklärt ausführlich seinen Beruf, seine Begeisterung dafür. Seine Worte scheint er mit Bedacht zu wählen.

Demgegenüber steht das mutmaßliche Opfer, eine inzwischen 24-jährige Frau. Sie wirkt unsicher, bemüht sich aber um möglichst präzise Antworten. Manche Details scheinen sie viel Überwindung zu kosten.

Berührungen genau erklärt

Der fragliche Vorfall soll sich im Mai 2021 ereignet haben. Die junge Frau habe diesen kurz vor der Verjährungsfrist angezeigt. Ihr habe lange Zeit das Selbstbewusstsein für diesen Schritt gefehlt. In den Jahren zuvor habe sie allerdings bereits ihrer Therapeutin und der Privatbeteiligtenvertreterin Ariana Ettefagh gegenüber den Fall angesprochen.

Bei einer Therapiesitzung habe der Angeklagte seine Hand in die Unterhose der damals 18-Jährigen geschoben, sie massiert und in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt. Dabei soll er seine Handlungen als Teil der Therapie beschrieben haben.

“Ich kann es mir nicht erklären. Ich kann es nur entschieden zurückweisen”, antwortet der 54-Jährige auf die Frage, warum die junge Frau solche Vorwürfe mache. Berührungen seien Teil seiner Therapie, doch diese seien niemals unterhalb der Gürtelschnalle. Noch dazu erkläre er allen Klienten vor den Übungen, ob und welche Berührungen erfolgen.

Chatverlauf

Der Angeklagte sagt, ihn zeichne Herzlichkeit und Empathie aus. Er fragte Klienten auch Monate nach der Therapie, wie es ihnen gehe, ob sie nochmals Unterstützung benötigen. Mit dem mutmaßlichen Opfer sei er ebenfalls über Chats in Kontakt gestanden. Die junge Frau habe ihm vor der fraglichen Sitzung, angeblich wegen eines ähnlichen Vorfalls, geschrieben: “Es war nicht schrecklich, aber unten möchte ich es nicht mehr.” Nach dem angeklagten Vorfall habe er ihr geschrieben, ob es besser war. Ihre Antwort: “Ja, das war besser.”

Am nächsten Tag sei sie erneut zu einer Therapiesitzung gegangen. Die Frage steht im Raum, warum sie weitere Termine wahrnahm. Sie habe die kostspielige Therapie zu Ende bringen wollen, außerdem seien ihr die Familienfotos des Angeklagten in der Praxis aufgefallen. Es sei eine schwierige Zeit für sie gewesen, den Vorfall habe sie nicht wirklich einschätzen können.

In Grundfesten erschüttert

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für die 24-Jährige, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten. Opferanwältin Ettefagh macht deutlich: “Der Grund für die Anzeige war nicht, ihm zu schaden, sondern andere Frauen vor ihm zu beschützen.”

Verteidiger Alexander Juen hält nochmals die Chats entgegen: “Dieses Beweismittel zeigt für mich das Um und Auf.” Es sei nichts geschehen, das mutmaßliche Opfer habe sich die Geschehnisse in ihrer Welt über die Zeit hinweg “zusammengereimt”.

Der 54-Jährige beteuert selbst nochmals: “Bei jedem einzelnen Termin verhalte ich mich nach einem strikten Kodex.” Die Anzeige habe ihn in seinen “existenziellen Grundfesten” erschüttert.

Volle Berufung

Während der Urteilsfindung schweigen alle. Richterin Franziska Klammer macht sich einige Notizen. Das Kratzen des Kugelschreibers ist das einzige Geräusch im Verhandlungssaal.

Die Richterin glaubt den Ausführungen der 24-jährigen Frau und spricht den Angeklagten schuldig. Sie verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Überdies muss der 54-Jährige dem mutmaßlichen Opfer 1000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen.

Die junge Frau habe die Geschehnisse nachvollziehbar erklärt, begründet Klammer. “Man hat in diesen Minuten, in denen sie vorne saß, ganz klar gesehen, wie sie der Vorfall beschäftigt.” Für die Richterin ist klar, dass unangenehme Berührungen unter der Kleidung von solchen darüber deutlich unterschieden werden können.

Der Angeklagte ist unbescholten und die Tat liege einige Jahre zurück. Daher erachtet die Richterin eine bedingte Freiheitsstrafe als ausreichend. Diese hänge jedoch wie ein Damoklesschwert über dem 54-Jährigen.

Dieser kündigt, ohne zu zögern, volle Berufung gegen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.