Mal Schild, mal Waffe: Ein Wäscheständer und viele Widersprüche

Ein Messer, ein Wäscheständer und Aussagen, die nicht zusammenpassen. Am Ende eines ungewöhnlichen Prozesses fand die Staatsanwaltschaft deutliche Worte.
Widersprüche, Schwüre auf den Namen Gottes und ein Wäscheständer: Eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung wird zu einem Sammelsurium an Darstellungen. Drei Stunden dauert der Prozess, während denen Richterin Sabrina Tagwercher mehrmals anmerken muss, dass nichts zusammenpasst. Dabei begann alles mit einem vergessenen Schlüssel.
Wäscheständer: Schild oder Waffe
Der 28-jährige Angeklagte und seine Mutter sollen beim Nachbarn in ihrer Wohnanlage geklingelt haben. Laut diesem sei es mehrmaliges, ununterbrochenes Klingeln gewesen. Kurz darauf habe der Nachbar die beiden in deren Wohnung konfrontiert. Der Streit habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft darin gemündet, dass der Angeklagte ein Messer genommen und seinen Nachbarn am Arm verletzt habe. Bei seiner späteren Verhaftung soll er geschrien haben, er werde “dieses Schwein umbringen” und es mache ihm nichts aus, dafür ins Gefängnis zu gehen.
Immer wieder präsent in den unterschiedlichen Darstellungen der Beteiligten ist ein Wäscheständer, der vor der Wohnungstür gestanden sei. Der Angeklagte behauptet, diesen als Schild benutzt zu haben. Laut Schwester habe der Nachbar diesen auf ihre Mutter geworfen. Die Mutter spricht hierbei von einem Stoß gegen sie und dass danach der Sohn eine Stange des Wäscheständers als Waffe gegen den Nachbarn benutzt habe, aber kein Messer. Letzterer selbst wiederum habe den Wäscheständer genommen, um sich vor dem Angeklagten zu schützen.
Die Ehefrau des Nachbarn bezeugt die Drohung bei der Festnahme. Nach Angaben der Schwester des 30-Jährigen habe dieser jedoch nur gesagt, er werde unschuldig festgenommen.
Drei Personen schwören auf den Namen Gottes, dass ihre Erzählung oder bestimmte Ausschnitte wahr sind. Die Staatsanwaltschaft hält im Schlussplädoyer fest: “Wir haben heute eine erfundene Geschichte nach der anderen gehört.”
Offenkundiger Grund
Die Richterin erachtet die Ausführungen des Nachbarn und seiner Frau als glaubwürdig, im Gegensatz zu jenen des Angeklagten und seiner Familie. Sie sieht auch die Umstände. “Der Grund ist offenkundig: Alle wussten, dass Sie frisch aus dem Gefängnis gekommen sind. Alle wussten, dass Ihnen wieder eine Haftstrafe blüht. Alle haben deshalb versucht, das schönzureden und das kleinzureden.”
Sie spricht den 28-Jährigen schuldig und verhängt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Zudem werden dem Geschädigten 500 Euro zugesprochen. Eine bedingte Entlassung für ein Körperverletzungsdelikt wird widerrufen. Das sind zusätzlich dreieinhalb Monate Haft.
Mildernd wirkt, dass es bei der schweren Körperverletzung beim Versuch blieb. Demgegenüber stehen mehrere Erschwerungsgründe: zwei einschlägige Vorstrafen, das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, der äußerst rasche Rückfall, die Tatbegehung während offener Probezeiten und mit Waffe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.