Lokal

Nach umstrittenem Polizeieinsatz in Ludesch: Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft

27.10.2026 • 16:33 Uhr
Nach umstrittenem Polizeieinsatz in Ludesch: Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft
Der Einsatz wurde von einem Unbeteiligten mit dem Handy gefilmt. Privat, Stiplovsek

Polizeieinsatz gegen 15-jährigen Mopedlenker sorgte im Juni für Diskussionen, Video der Verfolgungsjagd und Amtshandlung warf Fragen zum Vorgehen eines Beamten auf. Nun liegt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vor.

Der umstrittene Polizeieinsatz in Ludesch vom 18. Juni hat für den betroffenen Beamten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung eingestellt. Das bestätigte Sprecherin Karin Dragosits auf NEUE-Anfrage.

Grundlage für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft waren die Erhebungen der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums. Wie ein Ressortsprecher auf Anfrage der NEUE bestätigt, schloss die EBM ihre Ermittlungen am 10. September ab und übermittelte die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Diese stellte das Verfahren Ende September ein. Die EBM ist organisatorisch und weisungstechnisch von den Landespolizeidirektionen getrennt.

“Verhältnismäßig”

Laut Dragosits haben die Ermittlungen ergeben, dass „der zunächst flüchtende Jugendliche vom Polizeibeamten mit polizeilichen Einsatztechniken zu Boden gebracht“ worden sei, um „eine mögliche weitere Flucht zu verhindern“. Anhaltspunkte für darüber hinausgehende Tätlichkeiten hätten sich nicht ergeben, „sodass von einem verhältnismäßigen Handeln und einer gerechtfertigten Ausübung von Amts- und Dienstpflichten durch den angeschuldigten Polizeibeamten auszugehen war“, erklärt Dragosits.

Video sorgte für Diskussionen

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 18. Juni. Ein 15-jähriger Mopedlenker war laut Polizei ohne Kennzeichen unterwegs und hatte sich einer Anhaltung entzogen. Die anschließende Verfolgung führte über ein Feld in Ludesch, wo eine Zivilstreife den Jugendlichen stoppte. Zu einer Berührung zwischen Polizeifahrzeug und Moped sei es nicht gekommen. Ein Video der Amtshandlung verbreitete sich anschließend in den sozialen Medien. Darauf ist zu sehen, wie der Jugendliche seinen Helm abnimmt und kurzzeitig die Hände hebt. Während eine Frau, die aus dem Polizeifahrzeug ausgestiegen ist, zunächst stehen bleibt, bringt der Beamte, der den Wagen gelenkt hatte, den 15-Jährigen sofort zu Boden.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Meinung des Menschenrechtsexperten

Menschenrechtsexperte Philipp Sonderegger hatte das Vorgehen des Beamten nach Sichtung des Videos zunächst kritisch beurteilt. „Insbesondere das Verhalten des männlichen Beamten ist schon sehr intensiv“, sagte er damals gegenüber der NEUE. Der Zugriff erschien ihm auf den ersten Blick unverhältnismäßig. Zugleich betonte Sonderegger, dass die Aufnahmen allein keine abschließende Beurteilung zuließen.

Dienstrechtliche Konsequenzen

Ob der Vorfall auch dienstrechtlich geprüft wurde und welche Konsequenzen sich daraus möglicherweise ergaben, ist unklar. EIne entsprechende Anfrage bei der Landespolizeidirektion blieb bislang unbeantwortet. Während der Ermittlungen hatte der betroffene Beamte weiterhin Dienst versehen.