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Jugendliche nahmen Kind am Bankomaten in Bludenz Geld ab

03.11.2026 • 12:48 Uhr
Jugendliche nahmen Kind am Bankomaten in Bludenz Geld ab
Prozess am Landesgericht Feldkirch.NEUE

Drei Jugendliche und ein Unmündiger bedrängten einen Zwölfjährigen am Bankomaten und behoben Geld von seinem Konto. Einer der Beschuldigten stand heute vor Gericht.

Die Bankomatkarte steckt bereits im Automaten, der PIN-Code ist eingegeben. Doch bevor der Zwölfjährige sein Geld beheben kann, wird er weggestoßen. Vier Jugendliche sind beteiligt, einer versperrt ihm den Weg, während andere zweimal 50 Euro abheben. So schildert die Anklage einen Vorfall, der sich am 23. Dezember 2025 in Bludenz zugetragen haben soll.

Einer der Beteiligten musste sich nun wegen Nötigung und Diebstahls vor Gericht verantworten. Der 16-jährige somalische Staatsbürger bekannte sich zunächst nur teilweise schuldig. Die Nötigung räumte er ein, den Diebstahl bestritt er hingegen. Er sei lediglich als Mitläufer dabei gewesen. Allerdings stellte sich heraus, dass der Jugendliche die Anklage falsch verstanden hatte. Nach einer entsprechenden Klärung bekannte er sich schließlich vollinhaltlich schuldig.

Insgesamt waren am Bankomaten 100 Euro behoben worden. Einen 50-Euro-Schein nahm einer der Mittäter an sich, den zweiten gab der Angeklagte dem Geschädigten zurück. Der mittlerweile 13-jährige Geschädigte schilderte im Zeugenstand, dass beim Wegstoßen alle vier beteiligt gewesen seien.

Gute Zukunftsprognose

Verteidiger Clemens Haller rückte die persönliche Entwicklung seines Mandanten in den Vordergrund und sprach von einer guten Zukunftsprognose. Der Jugendliche habe inzwischen den Kontakt zu seinen damaligen Mittätern abgebrochen. Die Bewährungshilfe habe ihm gutgetan. Außerdem hole er seinen Hauptschulabschluss nach, spiele Fußball in einem Verein und könne auf die Unterstützung seiner Eltern zählen. „Wir müssen schauen, dass wir die Jugendlichen von Straftaten wegbekommen“, erklärte Haller und bat um ein mildes Urteil.

Teilbedingte Geldstrafe

Das Gericht sprach den 16-Jährigen schließlich sowohl der Nötigung als auch des Diebstahls schuldig. Verhängt wurde eine Zusatzstrafe von 20 Tagessätzen zu je vier Euro, also 80 Euro, die Hälfte davon bedingt. Eine Zusatzstrafe wird verhängt, wenn die Tat bereits vor einer früheren Verurteilung begangen wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass der Angeklagte nicht schlechter gestellt wird, als wenn sämtliche Straftaten gemeinsam abgeurteilt worden wären. Zudem muss der Jugendliche dem Opfer 50 Euro Schadenersatz leisten. Auch Bewährungshilfe wurde angeordnet.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.