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Für drei junge Männer haben Diebstähle unterschiedliche Folgen

27.10.2026 • 09:51 Uhr
Für drei junge Männer haben Diebstähle unterschiedliche Folgen
Die drei Angeklagten am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Diebstähle führen drei junge Männer vor Gericht. Alle sind bereits vorbestraft, die Umstände unterscheiden sich dennoch in wesentlichen Punkten.

Drei junge Männer, 21, 17 und 18 Jahre alt, stehen wegen Diebstählen vor Gericht. Die Ausgangssituation ist jedoch für alle unterschiedlich. Der Erstangeklagte wurde in der Vergangenheit bereits zweimal wegen ähnlicher Delikte verurteilt. Ein Widerruf von zwölf Monaten Haft steht im Raum. Bei einem Schuldspruch könnten diese zur Strafe hinzukommen.

Der Zweitangeklagte gilt vor dem Gesetz als Jugendlicher, die maximale Strafdrohung ist halb so hoch wie bei einem Erwachsenen. Er ist ebenfalls vorbestraft, eine neuerliche Verurteilung würde als Zusatzstrafe gelten. Die Angelegenheit fand vor seiner letzten Verurteilung statt und hätte daher damals mitverhandelt werden können.

Zwar hat der Drittangeklagte eine einschlägige Vorstrafe, wo eine teilbedingte Freiheitsstrafe verhängt wurde, jedoch ist die Probezeit bereits abgelaufen. Der junge Erwachsene hat kürzlich einen Schulabschluss nachgeholt.

Geständnisse

Alle Angeklagten bekennen sich zu den Vorwürfen schuldig. Dem Erstangeklagten wird zur Last gelegt, er sei durch ein offenes Fenster in einen Supermarkt eingebrochen und habe versucht, Getränke sowie Bargeld von 8750 Euro zu stehlen. Dabei sollen die anderen beiden Angeklagten Schmiere gestanden haben.

Der Zweitangeklagte soll mit einem gestohlenen Studentenausweis die elektronischen Schlösser eines Schulgebäudes geöffnet und Getränke aus dem Aufenthaltsraum gestohlen haben. Die Schadenshöhe ist nicht bekannt.

Geld- und Freiheitsstrafen

Die Urteile unterscheiden sich angesichts der Voraussetzungen ebenfalls. Der Erstangeklagte wird des schweren Diebstahls durch Einbruch schuldig gesprochen. Über ihn wird eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten verhängt sowie die bedingte Strafe widerrufen. Somit muss er insgesamt 28 Monate absitzen.

Der Zweitangeklagte fasst eine Freiheitsstrafe von einem Monat, der Drittangeklagte eine Geldstrafe von 1440 Euro aus (360 Tagessätze zu vier Euro).

Alle Angeklagten und auch die Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel. Die Urteile sind rechtskräftig.