Kokainhandel, Diebstahl: 23-Jähriger mit elf Eintragungen vor Gericht

Der 23-jährige Angeklagte ist am Landesgericht Feldkirch kein Unbekannter. Nun schildert er vor Gericht, wie er sein Leben verändern will.
Der junge Angeklagte steht zum wiederholten Mal in Feldkirch vor Gericht. Seine Strafkarte zeigt elf Eintragungen, drei davon sind Zusatzstrafen. Eine der Verurteilungen stammt aus dem Dezember, eine aus dem Juni. Der große Mann sitzt aufrecht, spricht ruhig.
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Die Zweitangeklagte hat sich krankheitsbedingt entschuldigt. Zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wird ihr Fall gesondert verhandelt. Für die Verfahrensbeteiligten ist diese Vorgehensweise in Ordnung.
Drogen und Diebstahl
Staatsanwalt Christoph Stadler erklärt die Anklagevorwürfe: Der 23-Jährige soll Kokain von rund 100 Gramm verkauft haben. In einem Geschäft soll er zudem gemeinsam mit der Zweitangeklagten eine Handkasse aufgebrochen, das darin befindliche Geld und darüber hinaus Eis gestohlen haben.
Er bekennt sich zu den Vorwürfen vollumfänglich schuldig. Vom Suchtmittelverkauf sei laut seinen Angaben nichts übrig geblieben. Das Geld habe er umgehend in den Eigenkonsum investiert. Die Betreiberin des Geschäfts fordert 365 Euro, diese ist der Mann sofort bereit zu bezahlen.
Rückfall
In seinem Schlussplädoyer verweist der Staatsanwalt auf die Vorstrafen des Angeklagten. “Man wird ihm wieder vor Augen führen müssen, dass so ein Verhalten nicht toleriert wird.” Mehrfach erwähnt der öffentliche Ankläger dabei die Haftentlassung im Dezember und eine neuerliche Straftat im Jänner.
Der Angeklagte sagt: “Ich habe erst jetzt verstanden, dass es sehr rücksichtslos und unnötig war.” Er selbst habe bereits eine Ausbildung abgeschlossen, mache in der Haft eine weitere Lehre. Sein Umfeld sei stabil. Ihm sei eine Lektion gewesen, dass er nach einer Haftverlegung mit Mördern inhaftiert sei.
20 Monate Gefängnis
Richterin Kathrin Feurle spricht den 23-Jährigen wegen Suchtgifthandels, unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften sowie Diebstahls, teils durch Einbruch, schuldig. Sie verhängt eine Zusatzstrafe von 20 Monaten Haft. Überdies wird sichergestelltes Verpackungsmaterial konfisziert und ein Verfallsbetrag ausgesprochen. Letzterer soll verhindern, dass ein Angeklagter sich durch illegale Handlungen wie Suchtgiftverkauf bereichert.
Alle Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
Abschließend wünscht die Richterin dem Angeklagten alles Gute und dass “Sie Ihre Suchtproblematik in den Griff bekommen”. Der 23-Jährige erklärt, das habe er inzwischen geschafft. Er nehme keine Tabletten oder andere Substanzen mehr.