11.340 Euro Strafe für Bildaufnahmen von duschendem Cousin

Weil er seinen um 32 Jahre jüngeren Cousin wiederholt heimlich beim Duschen gefilmt hatte, ist ein 55-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht wegen der Herstellung und des Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial rechtskräftig verurteilt worden. Dem IT-Techniker wurde eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 11.340 Euro (180 Tagessätze zu je 63 Euro) auferlegt. Der Betroffene war zu Beginn der Tathandlungen 15 Jahre alt.
“Ich kenne ihn seit der Geburt. Wir hatten regelmäßig Kontakt in all den Jahren”, schilderte der Angeklagte. 2018 begann der Mann bei einem gemeinsamen Urlaub im Fernen Osten, seinen unbekleideten jungen Verwandten zu filmen, ohne dass der Jugendliche das mitbekam. “Es war ein sexuelles Interesse. Ein fehlgeleitetes Gefühl”, räumte der 55-Jährige ein.
Betroffener bemerkte Kamera in Duschkabine
Im darauffolgenden Jahr fertigte er bei einem Urlaub erneut Aufnahmen des nackten Burschen an, wenn dieser unter der Dusche stand. Im Vorjahr nutzte der Angeklagte eine weitere Gelegenheit – da fiel dem inzwischen erwachsenen Betroffenen allerdings auf, dass sich eine Kamera in der Duschkabine befand. Er erstattete Anzeige. Im Zuge der Erhebungen kam das ältere Bildmaterial zutage, das der 55-Jährige abgespeichert und immer wieder konsumiert hatte, wie er vor Gericht gestand.
Die vom Verteidiger angeregte diversionelle Erledigung kam für die Richterin nicht in Betracht. Dafür sei “zu viel” passiert, erläuterte sie. Der 55-Jährige wurde zusätzlich zur Geldstrafe dazu verurteilt, seinem Cousin 1.500 Euro für die erlittenen seelischen Schmerzen zu bezahlen. Der Verteidiger und die Staatsanwältin waren mit dem Urteil einverstanden.
Der Betroffene will mit dem Schmerzengeld-Zuspruch einen Teil seiner Therapiekosten stemmen. Wie er am Rand der Verhandlung darlegte, benötigt er psychotherapeutische Hilfe, “die ich mir derzeit aber nicht leisten kann”.