AMS drohen Nachzahlungen von 135 Mio. Euro

27.10.2026 • 19:30 Uhr
AMS drohen Nachzahlungen von 135 Mio. Euro

Dem AMS drohen Nachzahlungen von rund 135 Mio. Euro, schreiben “Oberösterreichische Nachrichten” und “Kronen Zeitung”. Grund sind Auswirkungen einer kürzlichen Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung, über die auch “Die Presse” berichtet hatte – die dem Bund finanziell deutlich teurer kommen dürfte, als zunächst angenommen. Es geht um zu gering ausbezahltes Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: nicht wie anfangs gedacht in tausenden Fällen, sondern im sechsstelligen Bereich.

Im Sozialministerium, zu dem das Arbeitsmarktservice (AMS) ressortiert, gehe man derzeit von der Summe von 135 Mio. Euro aus, so “OÖN” und “Krone”. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) verspricht in den “OÖNachrichten” eine korrekte Aufarbeitung: “Der Verwaltungsgerichtshof hat eine rechtliche Klarstellung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes getroffen. Die daraus entstehenden Fragen sind nun sorgfältig aufzuarbeiten. Dabei geht es um eine rechtssichere Lösung für die betroffenen Fälle und um eine geordnete Umsetzung.”

Ein konkreter Ablauf ist noch offen. Schumann wolle die geltenden Bestimmungen jedenfalls entsprechend umsetzen. “Dabei sind die rechtlichen Voraussetzungen wie auch die Auswirkungen zu berücksichtigen”, sagte sie. Womöglich ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz aus dem Jahr 2001 zu adaptieren.

Akribische Arbeitslose brachte Stein ins Rollen

Eine akribische Arbeitslose, die zuvor Geringverdienerin war, hatte nachgerechnet und war durch den früheren Bericht der “Presse” von vor knapp zwei Wochen auf eine Unstimmigkeit gestoßen: Bei der Berechnung ihres Arbeitslosengeldes von 21,09 Euro täglich wurde ihr früheres Gehalt um drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag gekürzt, obwohl sie den gar nicht leisten musste. Denn Geringverdiener sind ganz (heute bis 2.225 Euro brutto/Monat) oder teilweise (bis 2.630 Euro) von dem Beitrag befreit.

Das soll laut den neuen Berichten nun millionenfach in ähnlicher Weise zutreffen, weil eine drei Jahre lange Verjährungsfrist gilt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte die Frau, die laut “OÖN” zuvor 1.124 Euro plus 187 Euro an Sonderzahlungen im Monat verdient hatte, unterstützt: So meldete sie beim Verwaltungsgerichtshof Revision an und bekam recht. Die Frau erhält für jeden Monat zwischen 20 und 30 Euro nachgezahlt. Ihr müssen auch die Verfahrenskosten von 1.346 Euro rückerstattet werden, so die “OÖN”.

Ursache reicht Vierteljahrhundert zurück

Der Fehler für die falsche Berechnung reicht 25 Jahre zurück. 2001 hielt der Gesetzgeber fest, dass bei der Berechnung der Ersatzraten eine Durchschnittsbetrachtung zulässig sei. 2008 wurde die soziale Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge festgelegt. Diese Novelle hätte “keinen Einfluss” auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes haben sollen. Da dies nur in den Erläuterungen und nicht im Gesetzestext stand, erklärte der Verwaltungsgerichtshof die Regelung für nicht zulässig.