Anwalt von BUWOG-Richterin sieht Anwaltsstand “beschädigt”
Das Vorgehen der Grasser-Anwälte, mit gefälschten, von einem mutmaßlichen Betrüger zur Verfügung gestellten Unterlagen die BUWOG-Richterin Marion Hohenecker wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit anzuzeigen, um im Idealfall eine Wiederaufnahme des BUWOG-Verfahrens zu erreichen, “beschädigt unseren Berufsstand”. Das stellte der Wiener Strafverteidiger Nikolaus Rast, der Hohenecker vertritt, Freitagmittag im Gespräch mit der APA fest.
Zugleich wies Rast die Darstellung von Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) – neben Manfred Ainedter und Norbert Wess einer von drei äußerst erfahrenen Anwälten, die sich auf den mutmaßlichen Beweismittel-Fälscher eingelassen hatten – zurück. Böhmdorfer hatte im “Ö1 Morgenjournal” die Anzeige gegen Hohenecker verteidigt. Man habe “von A bis Z lückenlos richtig” und “bewusst distanziert und objektiv” gehandelt, so Böhmdorfer. “Das ist falsch”, konterte Rast. Die Anzeige sei nicht – wie üblich – bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eingebracht worden, sondern beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien: “Das macht keiner. Mit dieser Vorgangsweise wird indirekt der Staatsanwaltschaft Wien und der Landespolizeidirektion Wien ein Amtsmissbrauch unterstellt. Weil wenn er (Böhmdorfer, Anm.) sagt, er kann das nur bei der Oberstaatsanwaltschaft diskret machen, weil nur dort geht das nicht an die Medien und in die Öffentlichkeit weiter, heißt das im Umkehrschluss, wenn ich das bei der Staatsanwaltschaft Wien oder der Polizei mache, wird das an die Medien weitergegeben. Damit unterstelle ich diesen Behörden einen Amtsmissbrauch.”
Für Irritation unter Justizkennern sorgte auch Böhmdorfers Aussage, man habe bei der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) “die Vorprüfung der Unterlagen beantragt”. Dass für Anzeiger die Möglichkeit besteht, eine Sachverhaltsdarstellung vorab bei einer OStA evaluieren zu lassen, schien hinterfragenswert. “Ein solcher Antrag an eine Oberstaatsanwaltschaft auf Vorprüfung einer Anzeige, noch dazu persönlich eingebracht bei einem leitenden Oberstaatsanwalt, ist in der österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen”, teilte dazu der mit der StPO vertraute WKStA-Sprecher Martin Ortner auf APA-Anfrage mit.
Dass sich Ainedter, Wess und Böhmdorfer überhaupt auf den 60-jährigen mutmaßlichen Fälscher und Betrüger eingelassen hatten, ohne diesen näher zu überprüfen, ist für Rast nicht nachvollziehbar: “Wenn zu mir ein Obdachloser mit einem alten Tastentelefon in die Kanzlei kommt, dem Zähne fehlen, der keinen eigenen Computer hat, der deswegen im Lesesaal der Arbeiterkammer sitzt und der mir sagt ‘Ich bin der tolle IT-Experte’, aber nichts mit hat, das in diese Richtung hindeutet, sondern nur ausgedruckte Kaszettel, wäre mir vieles komisch vorgekommen. Allerdings: wenn mir etwas komisch vorkommt, schreibe ich keine Strafanzeige gegen eine vollkommen untadelige Richterin. Wenn mir etwas komisch vorkommt, sag’ ich ‘Danke! Wiederschauen!’ Und das war’s.”
“Wir sind doch in keinem Prostitutionsakt!”
Die angeblich “gerichtstauglichen” Unterlagen, die der 60-Jährige den honorigen Grasser-Anwälten vorlegte, seien vier ausgedruckte, vorgebliche Mails der Richterin gewesen, die ihre Parteilichkeit und Bestechlichkeit belegen sollten. Die angeblichen Mails wurden von der nicht existenten Mailadresse “marion.hohenecker69@hotmail.com” verschickt. “Und da wird man nicht stutzig?”, wunderte sich Rast, “wir sind doch in keinem Prostitutionsakt!” Außerdem seien Wess und Ainedter im BUWOG-Prozess mit Hohenecker über Monate hinweg im selben Gerichtssaal gesessen. “Da muss man doch erkennen, das ist nicht die Diktion dieser Richterin”, meinte Rast unter Verweis auf die Tonalität der vorgeblichen Hohenecker-Mails, die sich im Zuge der Ermittlungen des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) und der Staatsanwaltschaft Wien als gefälscht herausstellten.
“Warum fließen Zahlungen an einen Zeugen?”, fragte sich Rast weiter. Nach Angaben des 60-Jährigen, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt, soll Norbert Wess ihm insgesamt 22.500 Euro übergeben haben. Wess bestreitet die Summe und persönliche Geldübergaben. Aus dem Ermittlungsakt, der der APA vorliegt, ergibt sich allerdings, dass der mutmaßliche Schwindler jedenfalls Auslagenersatz und Spesenabgeltungen in Höhe von mehreren 1.000 Euro erhalten hat, die vermutlich ein mit Grasser befreundeter Unternehmer vorgestreckt hat. “Diese Zahlungen werden in der Strafanzeige nicht erwähnt. Die ganze Strafanzeige baut auf diesem Zeugen auf. Aber ich erwähne mit keinem Wort, dass der ein Geld gekriegt hat?”, wunderte sich Rast. Das sei “einfach eine schiefe Optik, die da entsteht.”
Gegenüber dem “Ö1 Morgenjournal” betonte Böhmdorfer, in der Anzeige gegen Hohenecker habe man zwei mögliche Sachverhaltsvarianten aufgezeigt, nämlich die eine, dass die Vorwürfe gegen die Richterin stimmen, und die zweite Möglichkeit, die Urkunden könnten “falsch” oder “verfälscht” und Basis einer Verleumdung gegen Hohenecker sein. Böhmdorfer hatte in seiner Sachverhaltsdarstellung, die der APA vorliegt, allerdings deutlich gemacht, welche der beiden Varianten er für wahrscheinlicher hielt: “Der Anzeiger behauptet nicht zu wissen, welche der beiden Varianten nunmehr dem tatsächlichen Lebenssachverhalt entspricht, weil er nicht die Möglichkeit von Ermittlungen wie die Justizbehörden hat, muss aber davon ausgehen, dass eine der beiden Varianten jedenfalls durch den aufgezeigten Sachverhalt verwirklicht worden sein muss. Tatsache ist aber, dass sich das Umfeld des Anzeigers von der Redlichkeit und dem wahrhaftigen Bemühen jener Person, von welcher die Informationen erteilt und Urkunden übergeben wurden, bestmöglich überzeugt hat.”
Rast sieht “Ehre und Ansehen des Anwaltsstands” beschädigt
“Ja, es ist eine zweigleisige Anzeige. Es ist in einem Halbsatz erwähnt, dass es auch eine andere Möglichkeit gibt, dass die Urkunden vielleicht falsch sind. Ein Schelm, der denkt, das wurde deshalb gemacht, um sich selbst abzusichern”, sagte Rast zu dieser Thematik.
Er unterstelle den Kollegen kein strafrechtlich relevantes Verhalten, hielt Rast fest: “Aber es geht um Ehre und Ansehen des Standes.” Dieses Ansehen sei “beschädigt”. “Jetzt denken doch eh schon viele Menschen, dass wir Strafverteidiger die Handlanger der bösen Buben sind. Und dann hab’ ich drei angesehenste Strafverteidiger, Rechtsanwälte, einen ehemaligen Justizminister, die so etwas machen”, bemerkte Rast. Die “Optik, die da entsteht”, sei “nicht schön. Das bringt kein gutes Bild für unseren Stand.”
Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Armenak Utudjian, hatte am Donnerstag Verständnis für die Grasser-Anwälte bekundet. Es liege “kein Anschlag auf den Rechtsstaat” vor, wenn von allen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht werde, auch wenn sich diese als erfolglos herausstellen sollten. Vielmehr sei das Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Die Strafverfolgungsbehörden hätten dann deren Beweismittel zu prüfen.
Indes wird unter renommierten Strafverteidigern das Agieren der Grasser-Anwälte diskutiert und kritisch hinterfragt. “Es ist nach der Rechtsanwaltsordnung erlaubt, mit Zeugen zu sprechen. Ein Rechtsanwalt muss nach der Rechtsanwaltsordnung alles unumwunden vorbringen, was seinem Mandanten nützen kann. Aber ich finde, dass ich die Beweismittel, die mir vorgelegt werden, überprüfen muss, bevor ich eine Strafanzeige mache”, sagte Rudolf Mayer, einer der prominententesten und erfahrensten Strafverteidiger, im Gespräch mit der APA. Um hinzuzufügen: “Wobei ich überzeugt bin, dass die Kollegen das gemacht haben.”