Aus für Spitalsabteilungen: Salzburg, Steiermark kooperieren

Nach Oberösterreich hat die Steiermark nun auch mit Salzburg eine bundesländerübergreifende Vereinbarung für die Übernahme von Spitalspatienten getroffen: Die entsprechende Finanzierungsvereinbarung ist am Freitag vom steirischen Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl und seiner Salzburger Amtskollegin Daniela Gutschi (beide ÖVP) im Kardinal Schwarzenberg Klinikum in Schwarzach im Salzburger Pongau unterzeichnet worden.
Nach der Absage des Baus des Leitspitals im steirischen Bezirk Liezen hat die blau-schwarze Landesregierung den Erhalt der anderen drei Spitalsstandorte sowie tiefer gehende Kooperationen mit Nachbarbundesländern angekündigt. Seit 1. April besteht eine Vereinbarung mit dem oberösterreichischen Bad Ischl, ab Oktober bezahlt die Steiermark auch Salzburg Geld für die Übernahme von Patienten. Die Vereinbarung regelt eine finanzielle Abgeltung für vermehrte Inanspruchnahme von gewissen Gesundheitsleistungen für Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Liezen in einer öffentlichen Krankenanstalt des Bundeslandes Salzburg, insbesondere im grenznahen Kardinal Schwarzenberg Klinikum.
“Mit dieser Kooperation setzen wir den steirischen Weg der Zusammenarbeit konsequent fort. Dieser Weg zeigt seit Jahren, dass moderne Gesundheitsversorgung nur dann gelingt, wenn über Landes- und Verwaltungsgrenzen gedacht und gemeinsam für die Patientinnen und Patienten gearbeitet wird”, sagte Kornhäusl. Es gehe um Kooperation statt Konkurrenz.
Geburtshilfe ab Oktober in Schwarzach statt Schladming
Die Steiermark übernehme mit Salzburg und Oberösterreich eine Vorreiterrolle, die auch über die Landesgrenzen hinaus wahrgenommen werde. Es könnte auch Vorbild für den Bund und andere Bundesländer sein. Salzburgs Gesundheitslandesrätin Gutschi hob hervor, dass mit der Vereinbarung eine “zukunftsfitte Versorgungsstruktur, die über Landesgrenzen hinweg denkt und sich konsequent an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten” orientiere, entsteht.
Vertraglich werden die stationären, teilstationären und ambulanten Leistungen im Bereich der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe festgelegt. Für Leistungen im Rahmen der Frauenheilkunde und Geburtshilfe wird das Land Steiermark ab Oktober 2026 eine quartalsmäßige Vorauszahlung von knapp 70.000 Euro an das Land Salzburg leisten. Ab dem Zeitpunkt der weiteren Leistungsübernahme für Patientinnen und Patienten in der Allgemein- und Viszeralchirurgie im Juli 2027 beträgt die quartalsmäßige Vorauszahlung weitere rund 190.000 Euro, ab diesem Zeitpunkt somit insgesamt rund 260.000 Euro. Bezahlt würden nur jene Leistungen, die tatsächlich erbracht wurden.
Für die genannten Leistungen werden Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Bezirk Liezen berechtigt sein. Voraussetzung seien eine medizinische Notwendigkeit aufgrund der geografischen Nähe, die Sicherstellung einer lückenlosen Notfallversorgung oder geplante stationäre oder ambulante Behandlungen, sofern sie medizinisch und organisatorisch sinnvoll sind. An der Klinik Diakonissen Schladming, wo bisher Geburtshilfe angeboten, aber nur noch wenig in Anspruch genommen wurde, soll nun ein Hebammenzentrum etabliert werden, das mit dem Kardinal Schwarzenberg Klinikum und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) kooperieren wird, um die prä- und poststationäre Betreuung sicherzustellen.