Betrugs- und Untreue-Prozess gegen Wiener HAK-Lehrerin

08.09.2026 • 11:55 Uhr

Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen eine mittlerweile pensionierte HAK-Lehrerin verhandelt worden. Sie soll sich im Rahmen der Erwachsenenvertretung für ihren Lebensgefährten, der in Folge einer lebensbedrohlichen Hirnblutung gesundheitlich schwer angeschlagen war und inzwischen verstorben ist, an dessen Konto vergriffen und mit dem fremden Geld eigene Bedürfnisse finanziert haben. Die Angeklagte war nicht geständig.

Die Staatsanwältin warf der 65-Jährigen vor, sie habe ihre Befugnisse als Vermögensverwalterin wissentlich missbraucht. So habe sie sich auf Kosten ihres Partners, mit dem sie seit 2002 in einer Beziehung lebte, eine Ayurveda-Behandlung gegönnt, einen schmucken Goldring erworben und Ausgaben für ihre Töchter aus einer vorangegangenen Ehe getätigt. Mit Behebungen vom Konto des wohl situierten Bankers, der bis zum gesundheitlichen Schicksalsschlag bestens verdient hatte, bezahlte die Frau Yoga- und Schmerztherapieausbildungen ihrer Töchter und richtete einer der beiden eine neue Wohnung ein. Sie selbst finanzierte mit seinem Geld auch das Catering für ihr berufliches Abschiedsfest.

“Das alles hat er ausnahmslos gewollt”, sagte Verteidiger Michael Dohr. Die Anklage sei verfehlt. Der Mann habe die Kinder seiner Mandantin wie seine eigenen betrachtet: “Er war wie ein Vater zu ihnen. Er hat sie als seine Familie gesehen. Er wollte, dass es der Familie gut geht.” Der Banker habe 2020 zwar einen Hirnschlag erlitten und sei halbseitig gelähmt, aber zunächst “geistig voll fit” gewesen: “Die Ausgaben waren in seinem Sinn.”

Pflegegeld in Schuhschachtel gesammelt

Daneben wurde der Angeklagten vorgeworfen, für den Mann Pflegegeld und sonstige Sozialleistungen beantragt zu haben, ohne dass die dafür vorgesehene Bedürftigkeit gegeben war. Dem hielt der Verteidiger entgegen, die 65-Jährige sei “überfordert” gewesen und habe nicht bewusst falsche Angaben gemacht: “Wenn man kein Profi ist, kein Anwalt, tut man sich bei der Erwachsenenvertretung schwer.” Die Frau habe das gesamte bezogene Pflegegeld – insgesamt 62.109,19 Euro – auch nicht angerührt, sondern “monatlich in eine Schuhschachtel gelegt”. Nach dem Ableben des Bankers sei die mit Banknoten gefüllte Schachtel einem Gerichtskommissär übergeben worden.