Bundesstaatsanwaltschafts-Entwurf zur Begutachtung bereit
Am Tag nach der Präsentation des Begutachtungsentwurfs zur neuen Bundesstaatsanwaltschaft, die den Minister bzw. die Ministerin als oberste Weisungsspitze der Justiz ablösen soll, ist dieser nun auch online einsehbar und für Stellungnahmen bereit. An den Plänen für das kollegiale Dreiergremium, das künftig den Justizminister bzw. die Justizministerin an der Spitze der Weisungskette ablösen soll, gibt es Kritik von Opposition und Justiz.
Nachdem die letzte legistische Überprüfung nun erledigt ist, ist der Entwurf im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und auf der Parlamentshomepage veröffentlicht. Stakeholder, Experten und Expertinnen, aber auch Privatpersonen können nun bis Ende der Begutachtungsfrist am 31. August ihre Stellungnahme abgeben.
Fünfjährige Cooling-Off-Phase
Durch das neue Gesetz wird der Justizminister bzw. -ministerin nur noch einfachgesetzlich dazu ermächtigt werden, von den Staatsanwaltschaften Auskünfte zwecks Übermittlung aufgrund völkerrechtlicher oder unionsrechtlicher Verpflichtungen zu verlangen. Regierungsmitglieder, Staatssekretäre sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments und Angestellte oder sonstigen Funktionären einer politischen Partei sind qua ihrer Funktion vom Dienst als Bundesstaatsanwalt ausgeschlossen. Außerdem wird in dem Gesetzesentwurf eine fünfjährige Cooling-Off-Phase festgelegt. Auch ein “aufrechtes Mandat in einem Strafverfahren” wird als Ernennungshindernis statuiert.
Die Grundzüge wurden am Montag verkündet. Die für sechs Jahre bestellte Dreierspitze, deren Vorsitz alle zwei Jahre wechseln soll, wird von einer zehnköpfigen Auswahlkommission dem Nationalrat vorgeschlagen, der zustimmen muss. Eine Wiederwahl soll nicht möglich sein. “Endet der Zeitraum der befristeten Ernennung und verbleibt das Mitglied der Bundesstaatsanwaltschaft im Dienststand, so ist es kraft Gesetzes auf eine Planstelle einer Generalanwältin oder eines Generalanwalts übergeleitet”, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Für die Dauer von sieben Jahren vom Bundespräsidenten bestellt wird ein Rechtsschutzbeauftragter auf Vorschlag der Bundesministerin für Justiz nach Einholung eines gemeinsamen Vorschlags des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft und des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Der Vorschlag hat zumindest doppelt so viele Namen zu enthalten wie Personen zu bestellen sind. Wiederbestellungen sind ebenfalls nicht zulässig.
Einbindung des Nationalrats
Streitpunkt bisher ist die Einbindung des Parlaments. “Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesstaatsanwaltschaft zu überprüfen, diese über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen”, heißt es dazu in der nötigen geplanten Änderung des Bundesverfassungsgesetzes. Das Interpellationsrecht des Nationalrates und des Bundesrates gemäß, wie es derzeit hinsichtlich der Fachaufsicht gegenüber den nachgeordneten staatsanwaltschaftlichen Behörden und gegenüber dem Bundesminister für Justiz besteht, soll sich künftig auf die Bundesstaatsanwaltschaft beziehen. “Es versteht sich von selbst, dass die Kontrolltätigkeit des Nationalrates und des Bundesrates auch die Tätigkeit aller nachgeordneten staatsanwaltschaftlichen Behörden umfasst und daher auch Auskünfte über die Tätigkeit der nachgeordneten staatsanwaltlichen Behörden verlangt werden können und beantwortet werden müssen”, heißt es weiter.
Ob und inwieweit im Einzelfall laufende Ermittlungen gefährdet wären oder ein sonstiges schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse vorliegt, ist gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat von der Bundesstaatsanwaltschaft zu beurteilen. Im Rahmen dieser Interessenabwägung werden neben dem Schutz einer ungestörten Beratung und Entscheidungsfindung der Bundesstaatsanwaltschaft auch der Schutz von Ermittlungsverfahren bzw. einzelnen Ermittlungsmaßnahmen sowie berechtigter Interessen anderer zu berücksichtigen sein. Im Einzelfall kann auch bei abgeschlossenen Ermittlungen die Auskunft verwehrt werden, wenn ein Interesse an der Geheimhaltung bestehen. “All das entspricht also der für parlamentarische Anfragen schon jetzt geltenden Rechtslage”, heißt es. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesstaatsanwälte soll gegenüber dem Nationalrat nicht der Geheimhaltung unterliegen.
Kritik reißt nicht ab
Lob für das Regierungsvorhaben kam am Dienstag von Transparency International. Die geplante Reform markiere einen “historischen Fortschritt für den österreichischen Rechtsstaat”. Ansonsten fielen die Reaktionen am Montag und Dienstag aber eher verhalten aus. Mit der Vizepräsidentin der Vereinigung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen Anna-Maria Wukovits, OGH-Präsident Georg Kodek und der Generalprokuratur hatten hochrangige Vertreter der Justiz ernste Bedenken zum Entwurf.
Besonders scharf äußerte sich am Dienstag der Korruptionsexperte Martin Kreutner gegenüber Ö1. Es sei zwar gut, “dass sich was tut”, man müsse aber aufpassen, nicht “einen Schritt nach vorne und drei zurück” zu machen. Nach der Präsentation seien weiterhin viele Fragen offen, etwa, was passiere, wenn das Parlament bei einzelnen Personen von dem ihm eingeräumten Vetorecht Gebrauch mache. “Wie lang kann sich dieses Karussell drehen?”, meinte Kreutner. Dorn im Auge ist ihm auch die zehnköpfige Auswahlkommission, in der unter anderem Vertreter des Rechtsanwaltskammertages und der Notariatskammer sitzen werden. Ihm zufolge würde eine Person mit sieben Personen auskommen, das sollte aber nur justizielles Fachpersonal, also Richter oder Staatsanwälte, sein. “Sie lassen ja auch nicht einen Zahnarzt eine Herzoperation durchführen”, monierte Kreutner.
Rechtsanwaltskammertag für weitere Öffnung
Dieser Darstellung verwehrte sich Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags. “Die Auswahlkommission operiert ja nicht selber, sondern sucht aus”, meinte er im Gespräch mit der APA. Er wäre sogar noch für eine Ausweitung der Auswahlkommission. Auch bei den Bundesstaatsanwälten und -anwältinnen selber, wäre er für eine weitere Öffnung. Derzeit sieht der Entwurf vor, dass zumindest zehn Jahre Berufserfahrung als Staatsanwalt oder Richter nötig sind, diese könnte man nach unten korrigieren. Auch Personen ganz ohne dieser Erfahrung kommen für ihn in Frage, könnten etwa Universitätsprofessoren ebenso beurteilen, ob ein Strafbestand möglicherweise erfüllt sei. Kosten soll die Bundesstaatsanwaltschaft etwa neun Millionen Euro, auch das sieht Utudjian kritisch: “Wichtiger als Mittel für eine neue Behörde wäre es, Mittel dafür zu schaffen, den Justizbetrieb aufrecht zu erhalten”, sagte er, in Anspielung an das nicht erhöhte Justizbudget und Probleme wie stark überlastete Justizanstalten.
Grundsätzlich sei die Bundesstaatsanwaltschaft aber ein “Schritt in die richtige Richtung”. Strenger wäre Utudjian noch bei der Einbindung des Parlaments. Gehe es nach ihm, solle der Nationalrat erst mit Zweidrittelmehrheit und nicht mit einfacher Mehrheit Vorschläge der Auswahlkommission ablehnen können. Somit würde man nicht “der Regierung überlassen” wer Bundesstaatsanwalt wird. Er vermisst in dem Entwurf auch eine “Effizienzsteigerung” der Justiz. Die Effizienz behindern würde hingegen die Dreierspitze, weshalb er für eine Einzelspitze sei.
Zweidrittelmehrheit benötigt
Damit die Pläne der Bundesregierung Realität werden, braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Auf die Stimmen der FPÖ darf man wohl nicht hoffen, zeigten sich die Freiheitlichen doch recht ablehnend. Auch die grüne Justizsprecherin Alma Zadić sah im Ö1-“Mittagsjournal” die Auswahlkommission und das Bestellprozedere als “Knackpunkte”. Alles, was sie gelesen habe, klinge “sehr kritisch”, meinte die ehemalige Justizministerin, ohne den finalen Entwurf schon gesehen zu haben. Ob es grüne Zustimmung geben werde, hänge von den Details ab.