Commerzialbank: Strafmilderung für pensionierten Unternehmer

Die Strafe für einen im Vorjahr verurteilten Unternehmer in der Causa Commerzialbank ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt gemildert worden. Ein Teilaspekt seiner Verurteilung – der Schuldspruch wegen betrügerischer Krida – aus dem Februar 2025 war vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben worden. Der Burgenländer erhielt nun zwei Jahre unbedingt als Strafe, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der bereits pensionierte Tischler aus dem Bezirk Mattersburg war im Vorjahr wegen Veruntreuung, Untreue und Geldwäscherei verurteilt worden. Diese Schuldsprüche blieben aufrecht, das Strafmaß von damals zwei Jahren und sechs Monaten wurde nun aber neu bemessen. In der Gerichtsverhandlung am Mittwoch konnte dem Mann kein Vorsatz, Gläubiger der Commerzialbank zu schädigen, nachgewiesen werden.
Keine Löhne mehr ausbezahlt
Verhandelt wurde auch ein neuer Vorwurf, wonach der frühere Firmenchef von Juni 2023 bis April 2024 die Beiträge mehrerer Dienstnehmer zur Sozialversicherung nicht abgeführt habe. In diesem Punkt wurde der Mann freigesprochen, da er in diesem Zeitraum laut Unterlagen überhaupt keine Löhne mehr ausgezahlt haben dürfte und somit auch kein strafbares Verhalten vorlag. Die unbedingte Strafe für den ehemaligen Unternehmer begründete die Richterin mit der hohen Schadenssumme in dem Fall und generalpräventiven Gründen. Mildernd wirkten sich auf das Urteil etwa das lange Zurückliegen der Straftat und die lange Verfahrensdauer aus.
Im Jänner und Februar 2025 war der Angeklagte mit Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits und zwei weiteren Unternehmern im bisher größten Prozess zur Causa Commerzialbank vor Gericht gestanden. Es ging dabei um den Vorwurf, Klikovits und der nicht verhandlungsfähige Ex-Bankchef Martin Pucher hätten die eigentlich zahlungsunfähigen Firmen der drei Männer durch Übergabe von Bargeld aus der Bank künstlich am Leben erhalten. Der dadurch entstandene Schaden wurde mit rund 70 Mio. Euro beziffert.