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Mit Baseballschläger Verfolgung nach Prügelei aufgenommen: Prozess um Körperverletzung

08.05.2026 • 11:54 Uhr
Mit Baseballschläger Verfolgung nach Prügelei aufgenommen: Prozess um Körperverletzung
Der Erstangeklagte bestreitet die Vorwürfe. Frick

Zwei junge Männer sitzen wegen eines Konflikts vor Gericht. Eine Körperverletzung und eine Verfolgung mit Baseballschläger stehen im Kern der Aussagen.

Zwei junge Männer sind im Februar in eine Auseinandersetzung mit weiteren Personen geraten. Nach dem der 18-jährige Zweitangeklagte mit dem mutmaßlichen Opfer rang, soll der 25-jährige Erstangeklagte dieses mit einem Baseballschläger verfolgt haben. Vor Gericht decken sich manche Aussagen zwischen allen Beteiligten, während sich andere vollkommen widersprechen.

Verantwortung übernommen

Der Erstangeklagte sagt, er habe keinen Baseballschläger bei sich getragen. Er plädiert auf nicht schuldig. Die kurze Verfolgung gesteht er allerdings. Es sei darum gegangen dem Flüchtenden Angst zu machen. Details der vorangegangenen Rangelei habe er nur wenige mitbekommen.

In diese war der Zweitangeklagte involviert. Der 18-Jährige übernimmt dafür die Verantwortung. Es sei laut ihm “einfach unnötig” gewesen. Zuvor habe er mit einem weiteren Anwesenden rund zehn Minuten diskutiert, wie die meisten Zeugen sagen. Dann soll er mit seiner Hand eine Geste gegenüber dem Gesprächspartner gemacht haben. Ein Freund des Gesprächspartners sei dazu gestoßen, habe die Hand des Zweitangeklagten weggeschlagen. Daraufhin habe der 18-Jährige dem Neuankömmling eine Ohrfeige verpasst. Es kam zu weiteren Handgreiflichkeiten.

Der 18-Jährige gesteht gewisse Taten. Er ist unbescholten, weshalb seine Verteidigerin Zehra Yilmaz-Arslan ein diversionelles Vorgehen beantragt. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien laut ihr gegeben. Gericht und Staatsanwaltschaft sehen dies gleich. Der Zweitangeklagte muss 400 Euro bezahlen. Dafür endet die Verhandlung für ihn ohne Verurteilung.

Schläger gezückt?

Der Erstangeklagte ist jedoch nicht unbescholten, weshalb in seinem Fall keine Diversion in Frage kommt. Der Flüchtende wird als Zeuge einvernommen. Dieser gibt an, er habe aus dem Augenwinkel gesehen, wie der Erstangeklagte den Baseballschläger aus der Jacke zieht. Die Nachfragen von Gericht und Verteidiger Thomas Kaufmann wecken jedoch Zweifel an dieser Geschichte.

Laut Zeugenaussage sei der Schläger 30 bis 40 Zentimeter lang gewesen. Die Normgrößen liegen jedoch weit höher. Zudem habe es sich um einen Metallschläger gehandelt. Weit verbreitet sind Holzschläger. Obendrein sollen nur der Flüchtende und dessen Freund die vermeintliche Waffe gesehen haben. Alle anderen Anwesenden haben diese nicht gesehen.

Angesichts dieser Widersprüche ist die notwendige Sicherheit für einen Schuldspruch für Richterin Sabrina Tagwercher nicht gegeben. Sie spricht den Erstangeklagten frei. Das Urteil ist rechtskräftig.