CSD-Anschlag: Berliner Justiz kontert Kritik

29.07.2026 • 11:53 Uhr
CSD-Anschlag: Berliner Justiz kontert Kritik

Mit einer Warnung vor einer Gefährdung des Rechtsstaats hat sich die Berliner Justiz gegen Kritik an der Freilassung des mutmaßlichen Attentäters von Berlin vor seiner Tat gewehrt. “Eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage”, erklärten die Präsidentin des Kammergerichts, Andrea Diekmann, und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers am Mittwoch.

In einer gemeinsamen Mitteilung hieß es, die öffentliche Auseinandersetzung sei vielfach pauschal und von wenig Faktenkenntnis geprägt. Sie erschöpfe sich darin, “nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen”. Bei dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) war am Samstag ein Mensch getötet und etwa 30 weitere verletzt worden.

Debatte um Freilassung

Hintergrund ist die Entscheidung des Berliner Amtsgerichts Tiergarten, den als islamistischen Gefährder eingestuften Abdul B. nach einer Untersuchungshaft nicht weiter festzuhalten. Dies hatte in der Öffentlichkeit und in der Politik für heftige Kritik gesorgt. So hatte Innenminister Alexander Dobrindt gesagt: “Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar.”

Diekmann und Koppers stellten nun klar: “Entgegen vielfacher Behauptungen war der mutmaßliche Täter beispielsweise nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft.” Das Urteil sei “auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen”. Gleichzeitig räumten sie ein, dass der Fall juristisch unterschiedlich bewertet werden könne. “Wie die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden”, hieß es in der Erklärung.