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Angeklagter gesteht Einbruchdiebstähle und schildert seine Notlage

29.07.2026 • 08:00 Uhr
Angeklagter gesteht Einbruchdiebstähle und schildert seine Notlage
Immer wieder steht ein Bruch im Leben des Angeklagten im Vordergrund. Frick

Einem mehrfach vorbestraften 36-Jährigen werden unter anderem Einbruchdiebstahl zur Last gelegt. Doch während der Verhandlung rückt sein persönliches Schicksal in den Vordergrund.

Der 36-jährige Angeklagte wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Polizisten nehmen dem großgewachsenen Mann mit Bart die Handschellen ab. Bis hierhin wirkt sein Verhalten in keiner Weise auffällig. Doch noch während die persönlichen Daten aufgenommen werden, erhebt der Angeklagte die Stimme. “Darum passieren solche Sachen, weil ich nicht aus dem Müllkübel fressen will.”

Einbruchdiebstähle

Wie der Angeklagte ausführt, hat er keinen festen Wohnsitz. Vor seiner Untersuchungshaft habe er im Wald gelebt. Damit er im Winter einen Unterschlupf hat, habe er sechs Bäume gefällt oder zumindest gestutzt. Einem Privatbeteiligten gegenüber meint er sarkastisch: “Entschuldigung für 1000 Euro Schaden.” Dieser verzichtet im Fortgang des Prozesses auf Ansprüche.

Weiters soll er in einem Geschäft eingebrochen und Lebensmittel gestohlen haben. Auch bei einer Privatperson soll er eingebrochen sein. Dort habe er geringe Mengen Cannabis und ebenfalls Lebensmittel gestohlen.

Die Delikte gesteht er vollumfänglich. Ihm ist es jedoch wichtig, die Umstände zu erklären. In jungen Jahren habe er als Schutzbefohlener Gewalt und Missbrauch von Erwachsenen erlebt. Vor zwei Jahren habe er eine Person angezeigt, doch in seinen Augen habe die Verfolgungsbehörde kein Interesse daran. Inzwischen habe er an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geschrieben.

Bruch im Leben

Verteidiger Anton Weber verweist auf das ehemals geregelte Leben des Angeklagten. Vor zwei Jahren habe es jedoch einen für die Anwesenden unerklärlichen Bruch gegeben.

Richterin Verena Wackerle verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Davon sind acht Monate bedingt, wobei die bisher erlittene Vorhaft angerechnet wird. Der 36-Jährige ist zwar mehrfach vorbestraft, die letzte Verurteilung stammt allerdings aus dem Jahr 2019.

Die Richterin erklärt, dass sie die Beweggründe des Angeklagten sehe. “Sie handeln aus Verzweiflung, Not, Hunger und Pflichtgefühl heraus.” Letzteres steht im Kontext, dass der Mann immer wieder Straftaten bei anderen Personen gesehen habe. Es sei erkennbar, dass er Hilfe benötige. Im Gefängnis und darüber hinaus gebe es Optionen. In der Haft habe er ein Bett, Essen und einen Tagesablauf – daneben gelte es aktiv zu werden beispielsweise durch psychologische Betreuung.

Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.