Das Recht auf Reparatur gilt ab 1. Oktober

30.09.2026 • 15:22 Uhr
Das Recht auf Reparatur gilt ab 1. Oktober

In Österreich gilt ab 1. Oktober dassogenannte Recht auf Reparatur.Das heißt, Hersteller müssen fürbeschädigte Ware auch nach Ablaufder Gewähr-Leistungs-Pflichteine Reparatur anbieten.Das Recht auf Reparatur gilt fürHaushalts-Geräte und Handys.Nur wenn ein Gerät nicht mehrrepariert werden kann,gilt es nicht mehr.Eine Reparatur darf auch nicht mehrabgelehnt werden, nur weil einGerät schon einmal von jemandanderem repariert wurde.

Die Reparatur darf auch nichtzu viel kosten.Das Recht auf Reparatur giltje nach Produkt zwischen7 und 10 Jahren.