Einigung auf 240-Millionen-Hilfspaket für Bauern

21.08.2026 • 18:15 Uhr

Nach wochenlangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung am Freitag auf ein umfassendes Kompromiss-Paket aus Dürrehilfen für die Bauern und dem ausständigen Klimaschutzgesetz geeinigt. Wie Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP), Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) und NEOS-Klimasprecher Michael Bernhard in einer Pressekonferenz bekanntgaben, fließen rund 240 Mio. Euro an Hilfen für die Landwirtschaft. Zugleich wird das Klimaziel 2040 gesetzlich verankert.

Das landwirtschaftliche Hilfspaket steht auf drei Säulen: Die erste betrifft die Prämienstützung für die Dürreversicherung, für die der Bund heuer 25 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Wenn die Bundesländer einen gleichen Ausgleich leisten, steige der staatliche Anteil an der Versicherungsprämie von 55 Prozent auf 65 Prozent. Als zweite Säule stehen 25 Mio. Euro für Zinszuschüsse und Ratenstundungen bei Betriebsmittel- und Investitionskrediten bereit, die durch Umschichtungen im Agrarressort finanziert werden. Die dritte Säule umfasst einen zweimonatigen Nachlass bei den Sozialversicherungsbeiträgen. “Das wird heuer 140 Mio. Euro kosten”, sagte Marterbauer.

Finanzierung im Budget gesichert

Ganz glücklich ist niemand mit der Einigung. “Das Hilfspaket ist ein Kompromiss zwischen den drei Parteien, das kann man so offen sagen”, sagte Marterbauer. “Keine ist vielleicht mit allen Elementen zu 100 Prozent glücklich.” Die Liquiditätshilfe in der Sozialversicherung sei der ausdrückliche “Wunsch eines Koalitionspartners” gewesen. “Wir sind dem im Rahmen des Kompromisses nachgekommen. Es kostet heuer Geld, ungefähr 140 Millionen Euro. Aber wir haben darauf geachtet, dass es im Sanierungsplan des Budgets bis 2028 und auch im Folgejahr Berücksichtigung findet”, so der Finanzminister. “Ich bin für heuer im Budget so weit gegangen, wie es mir möglich schien, um Spielräume zu eröffnen, um unmittelbare Maßnahmen für alle Bauern zu ermöglichen, aber ich habe schon darauf geachtet, dass die Bundesziele mittelfristig dadurch nicht gefährdet werden.”

Totschnig rechtfertigt Sozialversicherungs-Signal

Agrar- und Umweltminister Totschnig verteidigte die Sozialversicherungsentlastung gegen Kritik. “Österreich ist insgesamt betroffen. Alle Kulturen sind betroffen. Die Sozialversicherung stellt auf den Einheitswert ab, und hinter dem Einheitswert steht die Ertragskraft. Da wir heuer insgesamt weniger Ertrag haben, ist es völlig gerechtfertigt, dass wir hier auf der Seite der Sozialversicherung ein Signal setzen”, erklärte der Minister.

Es gehe nun vor allem um rasche Entlastungen für den vom Ernteausfall getroffenen Ackerbau. “Wir müssen jetzt dort zugreifen im Ackerbau, wo wir leider noch größere Schäden auch jetzt bei den Herbstkulturen haben, um die Liquidität zu sichern, damit die Betriebe weiterlaufen und Dünger gekauft werden kann. Von dem her ist es eine absolut gerechtfertigte Maßnahme”, betonte Totschnig.

Er begrüßte zudem, dass die Dürreversicherungsrate steige. Durch die Anhebung der staatlichen Unterstützung auf 65 Prozent solle ein starker Anreiz geschaffen werden, um künftige Extremwetterereignisse über das reguläre Versicherungssystem abzufedern, anstatt dass der Staat dauerhaft nachschießen müsse. Eine Versicherungspflicht lehnt Totschnig ab.

Klimaschutzgesetz als neuer Meilenstein

Neben den Agrarhilfen einigte sich die Koalition auf das seit mehr als fünf Jahren ausstehende Bundes-Klimaschutzgesetz. NEOS-Klimasprecher Bernhard sprach von einem Meilenstein. Zudem kündigte er weitreichende Kompromisse bei der Standortpolitik an. So werde das generelle CCS-Verbot zur Speicherung von CO2 aus Industrieemissionen aufgehoben. “Wir sind vielleicht keine Klimafreaks, wir sind Zukunftsfreaks, aber wir wollen tatsächlich ein Gesetz, das auch die Zukunft gestaltet.” Bis Ende des Jahres solle zudem eine verbindliche Reduktion des Bodenverbrauchs auf maximal 2,5 Hektar pro Tag beschlossen werden.

Auf Konsumentenebene erwartet das Finanzministerium trotz der Dürrekatastrophe keinen Inflationsschub bei Nahrungsmitteln. Marterbauer verwies auf die bereits am 1. Juli in Kraft getretene Steuerentlastung bei Grundnahrungsmitteln. “Wir haben die große Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten seit 1. Juli mit der Umsatzsteuersenkung auf Lebensmittel. Wir sehen, dass das vollständig weitergegeben wird. Bei den Lebensmittelpreisen sehen wir im Moment relativ wenig”, so der Finanzminister.