Erfolgreiches Geburtenstation-Volksbegehren in Vorarlberg

06.07.2026 • 14:29 Uhr
Erfolgreiches Geburtenstation-Volksbegehren in Vorarlberg

Vorarlberger Bürger und Bürgerinnen, die sich im Rahmen der Initiative “Ja zum Erhalt” für einen Fortbestand der Geburtenstation am Krankenhaus Dornbirn aussprachen, verzeichnen einen ersten Erfolg: Ihr am 15. April gestartetes Volksbegehren wurde von exakt 17.605 Stimmberechtigten unterstützt, 5.000 hätten ausgereicht. Das gab am Montag die Landeswahlbehörde bekannt. Damit muss sich nun die Landesregierung innerhalb von drei Monaten mit dem Anliegen befassen.

Ein erster Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens war Mitte Jänner wegen der Formulierung der Fragestellung abgewiesen worden, einem Neuantrag gab die Landeswahlbehörde Anfang März statt. Unterstützen konnte man das Volksbegehren unter der Kurzbezeichnung “Für den Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn” bis 10. Juni. Die Landeswahlbehörde prüfte dann die Ergebnisse aus den Gemeinden und ermittelte die Zahl der Stimmberechtigten – 272.136 Personen – sowie die gültigen Eintragungen.

Landesregierung muss Volksbegehren behandeln

Damit ein Landes-Volksbegehren vorliegt, muss es laut Landesverfassung von mindestens 5.000 Stimmberechtigten bzw. zehn Gemeinden unterzeichnet werden. Die Wahlbehörde muss das Volksbegehren laut Landes-Volksabstimmungsgesetz nun innerhalb einer Woche der Landesregierung vorlegen. Diese hat das Volksbegehren innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Vor ihrer Entscheidung sind die Antragsteller zu einer mündlichen Anhörung einzuladen. Über ihre weiteren Schritte – geplant sei unter anderem eine “Rückenwind-Demo” – wollen die Initiatorinnen am Dienstag bei einer Pressekonferenz informieren.

Im Zuge der Reform der Spitallandschaft will die Landesregierung die Gynäkologie und Geburtenstation von Dornbirn nach Bregenz verlegen, was nach Ankündigung im Herbst für Aufruhr sorgte. Über 57.000 Personen unterzeichneten eine Petition dagegen, Hunderte demonstrierten vor dem Landhaus, Bedenken kamen auch aus dem Pflege- und Ärztebereich sowie von der Stadt Dornbirn. Die Landesregierung blieb dennoch bei ihrer Entscheidung.