Erste Anzeige und dutzende Verfahren zu Kopftuchverbot

Zwei Wochen nach Inkrafttreten des Kopftuchverbots in der Schule für Mädchen bis 14 werden im Osten die ersten Fälle gemeldet, in denen Schülerinnen auch nach einer Vorladung der Eltern durch die Direktion weiter verhüllt zum Unterricht gekommen sind. In Wien wurden deshalb 55 Fälle der Bildungsdirektion gemeldet. In Niederösterreich gibt es bereits eine erste Anzeige, nachdem ein Mädchen auch nach dem Gespräch in der Bildungsbehörde das Kopftuchverbot nicht eingehalten hat.
Seit diesem Schuljahr ist per Gesetz verboten, dass ein Mädchen unter 14 am Schulgelände “das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt”. Bei einem Verstoß wird es zuerst in einem vertraulichen Einzelgespräch von der Klassenlehrkraft aufgefordert, das Kopftuch abzunehmen. Wirkt das nicht, ist “unverzüglich” die Direktion einzuschalten, die die Eltern über das Gesetz und dessen Ziel – den Schutz der Mädchen vor gesellschaftlichem oder religiösem Druck – informieren muss. Kommt das Mädchen trotzdem weiter mit Kopftuch in die Schule, wandert das Verfahren in die Bildungsdirektion. Bei weiteren Verstößen kann die Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen bis zu 800 Euro verhängen, und zwar auch mehrfach.
Meiste Verfahren in Rudolfsheim-Fünfhaus und Floridsdorf
In Wien wurden laut einem Bericht der “Krone” (Donnerstagausgabe) bisher 55 Fälle an die Bildungsdirektion abgegeben, mit Abstand die meisten betreffen Mädchen in Rudolfsheim-Fünfhaus (14) und Floridsdorf (11). Nicht immer habe man es dabei mit radikalen Elternhäusern zu tun, wurde die Behörde zitiert. Gerade unter den älteren Mädchen gebe es welche, die das Kopftuch selbst nicht ablegen wollten. Erste Termine, bei denen den Eltern noch einmal die Gesetzeslage samt Konsequenzen erklärt wird, sollen noch diese Woche stattfinden.
In Niederösterreich ist man laut einer Aussendung des Landes vom Donnerstag unterdessen schon eine Stufe weiter: Nachdem dort eine Schülerin auch nach dem Termin mit den Eltern in der Bildungsdirektion noch einmal gegen das Verbot verstoßen hat, werden diese bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen angezeigt. Weitere Fälle befänden sich derzeit “in unterschiedlichen Stufen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens”, in den nächsten Tagen stünden weitere Gespräche bei der Bildungsdirektion an. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) forderte einmal mehr, die Strafhöhe beim Kopftuchverbot auf bis zu 2.500 Euro anzuheben. “Dann überlegt man sich dreimal, ob man die geltenden Regeln ignoriert oder nicht.”