Häftling in Graz wegen Vergewaltigung verurteilt
Ein 34-jähriger Häftling ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung in Graz zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er soll vor drei Jahren einen Zellengenossen vergewaltigt und schwer verletzt haben. Ein erster Prozess heuer im April endete mit einem Unzuständigkeitsurteil, nun wurde der Fall erneut verhandelt. Der Angeklagte fühlte sich nur in Bezug auf die Körperverletzung schuldig.
Der Vorfall ereignete sich im September 2023 in der Justizanstalt Graz-Karlau. Der 34-Jährige, der sich seit 2012 in einem forensisch-therapeutischen Zentrum befindet, kannte den Mithäftling schon länger, die beiden waren gemeinsam im Maßnahmenvollzug. In der Justizanstalt teilten sie sich eine Zelle und sollen sich laut dem Beschuldigten gut verstanden haben.
Mit Gürtel gewürgt
Im September 2023 kam es zu dem angeklagten Vorfall. Der Beschuldigte soll seinen Zellengenossen traktiert und vergewaltigt haben. Weil der Angreifer sein Opfer mit einem Gürtel gewürgt haben soll, befand das Gericht im ersten Rechtsgang, dass es sich möglicherweise um einen Mordversuch handeln könnte und fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weshalb nun vor Geschworenen verhandelt wurde.
In diesem Prozess war nun außer Vergewaltigung auch versuchter Mord angeklagt. Außerdem gab es zusätzlich einen Antrag auf erneute Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Verteidiger betonte, es sei nur “die Eskalation eines Streites” gewesen, von sexuellen Handlungen könne keine Rede sein. “Er ist für die Körperverletzung verantwortlich, aber er ist kein Mörder”, betonte der Anwalt.
Kein Mordversuch sondern schwere Körperverletzung
Die Laienrichter befanden, es habe sich nicht um einen Mordversuch, sondern um schwere Körperverletzung und Vergewaltigung gehandelt. Der 34-Jährige wurde zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, außerdem wurde die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.