Infos zu Tirols Freizeitwohnsitzen könnten zugänglich werden

Einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts in Tirol zufolge könnten Informationen über Freizeitwohnsitze künftig explizit ausgewiesen werden müssen. Ein Bürger hatte das in seiner Heimatgemeinde verlangt, wegen Datenschutzes war dem Anliegen aber nicht gefolgt worden. Das Landesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass dem Beschwerdeführer die “Auflistung der Adressen der in der Gemeinde Z eingetragenen Freizeitwohnsitze” zu übermitteln ist. Eine Revision ist möglich.
Das Gericht wog “die Rechte des Beschwerdeführers auf Zugang zur Information” gegenüber “den Geheimhaltungsinteressen der Eigentümer der Freizeitwohnsitze” ab. In der Gesamtbetrachtung wiege das Interesse des Beschwerdeführers am unbeschränkten Zugang zu den Informationen schwerer, hieß es im Ende März veröffentlichten Beschluss. Zunächst hatten ORF und “Kurier” über die Entscheidung berichtet.
293 Freizeitwohnsitze in der Gemeinde
Das Thema Freizeitwohnsitze ist in Tirol – gerade auch wegen der Preise – ein hochemotionales. Die Gemeinde, in der der Beschwerdeführer wohnt, hat nach Angaben des Landes 293 Freizeitwohnsitze, was einer Quote von knapp 15 Prozent entspricht – obwohl es grundsätzlich eine Obergrenze von maximal 8 Prozent einzuhalten gilt. Eine nicht als Freizeitwohnsitz eingetragene Neubaueigentumswohnung kostet in der Gemeinde zwischen 15.000 und 18.000 Euro pro Quadratmeter. Eine Eintragung als Freizeitwohnsitz erhöht diesen Preis um rund ein Viertel.
Die Intention des Mannes sei es, zu erfahren, wo sich konkret die Freizeitwohnsitze in der Gemeinde befinden, hieß es. In weiterer Folge beabsichtigt er, die Freizeitwohnsitze auf einer Karte sichtbar zu machen, damit sich interessierte Bürger selbst ein Bild über den Umfang machen können.