Kritik an Anwälten nach Vorgehen gegen Grasser-Richterin
Nachdem bekannt wurde, dass mit mutmaßlich gefälschten Unterlagen eine mögliche Befangenheit und Bestechlichkeit der BUWOG-Richterin Marion Hohenecker behauptet wurde, gibt es Kritik am Vorgehen der Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Diese wollten offenbar eine Wiederaufnahme des BUWOG-Verfahrens erreichen und hatten daher Hohenecker wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angezeigt. Die Richtervereinigung sieht damit “rote Linien mehr als überschritten”.
Auch die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zeigt sich tief besorgt. “Als Standesvertretung appellieren wir mit Nachdruck, den fundamentalen Unterschied zwischen berechtigter, sachlicher Kritik und gezielten Einschüchterungskampagnen zu wahren”, meinte Vizepräsidentin Anna-Maria Wukovits Mittwochmittag. Die Unabhängigkeit der Justiz sei eine tragende Säule des Rechtsstaats, sagte Wukovits gegenüber der APA: “Sie darf nicht durch koordinierte persönliche Angriffe auf einzelne Personen ausgehöhlt werden. Wer sich an derartigen Aktionen beteiligt, nimmt bewusst in Kauf, das Ansehen der Justiz nachhaltig zu beschädigen, insbesondere wenn dies über Vertreterinnen und Vertreter von anerkannten Rechtsberufen erfolgt, auf die naturgemäß ein höherer Maßstab anzulegen ist. Ein derartiges Vorgehen ist inakzeptabel und wird aufs Schärfste verurteilt.”
Forthuber ortet “unverhohlenen Angriff auf Justiz”
“Was hier passiert ist, ist nicht nur ein Verbrechen gegenüber einer völlig untadeligen Richterin. Es ist ein unverhohlener Angriff auf die Justiz und die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats”, hatte zuvor Friedrich Forsthuber, Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, im Gespräch mit der APA erklärt. Richterinnen und Richter seien grundsätzlich verstärkt Angriffen ausgesetzt, auch in Form von Litigation-PR, meinte Forsthuber. Manche Anwälte hätten auch in der Vergangenheit “Medien instrumentalisiert, um Stimmung für ihre Mandanten zu machen und sind sogar nicht davor zurück geschreckt, ins Privatleben von Entscheidungsträgern und Sachverständigen einzudringen.”
Hohenecker habe das BUWOG-Verfahren “mit besonderer Akribie und ohne jeden Anschein von Befangenheit geführt”, betonte Forsthuber, der auch Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Urteile überprüft und die Schuldsprüche bestätigt. Dann sei ein mutmaßlicher Betrüger und Urkundenfälscher zu den Grasser-Anwälten gekommen und habe behauptet, er könne mit Mails die Befangenheit der Richterin belegen: “Anstatt dass alle Alarmglocken schrillen und man den sofort vor die Tür setzt, mochte man das offenbar glauben.”
Forsthuber warf den Anwälten vor, den 60-Jährigen, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien inzwischen wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt, nicht “kritisch durchleuchtet” zu haben: “Das war ein Obdachloser, der ein Geldmotiv hatte.” Stattdessen habe man die Richterin angezeigt. Dass die – mittlerweile wegen erwiesener Haltlosigkeit der Behauptungen zurückgelegte – Anzeige gegen Hohenecker nicht bei der Staatsanwaltschaft Wien, sondern gleich beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde, habe “die Bedeutung dessen, was sie (die Anwälte, Anm.) angeblich in der Hand hätten, überhöht.”
Insgesamt sei es “erschütternd”, wie in dieser Causa von erfahrenen Strafverteidigern agiert wurde. “Diese Vorgangsweise entspricht nicht dem Anspruch der Rechtsanwaltschaft”, bemerkte Forsthuber abschließend.
Grasser-Anwälte verteidigen Vorgehen
Erstmals zu Wort meldeten sich in dieser Sache am Mittwoch die Rechtsvertreter von Karl-Heinz Grasser. In einer ausführlichen, mehrseitigen Presseerklärung betonten Manfred Ainedter, Norbert Wess und Dieter Böhmdorfer, der mutmaßliche Beweismittel-Fälscher sei “in Gesprächen glaubhaft und eloquent und mit erstaunlichem Detailwissen” aufgetreten und hätte “seine Sicht der Dinge dargelegt und den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen und die Echtheit der sukzessive zur Verfügung gestellten E-Mails stets und wiederholt versichert.” Der 60-Jährige habe den Eindruck erweckt, “dass seine Behauptungen und Vorwürfe allesamt stimmen.”
Die Verteidigung habe in weiterer Folge “diverse Hilfskräfte beigezogen und über Monate hinweg, auch unter Beiziehung eines EDV-Sachverständigen bestmöglich – freilich ohne die Möglichkeiten, die einer Strafverfolgungsbehörde zur Verfügung stehen – versucht, die Glaubwürdigkeit der Aussagen sowie der sodann in weiterer Folge Schritt für Schritt zur Verfügung gestellten E-Mails zu verifizieren.” Am Ende sei es aus Verteidiger-Sicht “die berufliche Pflicht” gewesen, “die Strafverfolgungsbehörden mit diesem Sachverhalt zu befassen.”
In der Anzeige gegen Hohenecker habe man ausdrücklich und ausführlich dargelegt, “dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass man es in concreto allenfalls mit einem Betrüger zu tun hat und somit ein schwerwiegender Betrugsfall vorliegt.”
Anwälte bestreiten Druckausübung
Zu keiner Zeit habe man auf den 60-Jährigen auch nur ansatzweise “eingewirkt, irgendwelche Unwahrheiten zu behaupten, geschweige denn gefälschte Emails zu rekonstruieren”, betonen die Grasser-Verteidiger in ihrer gemeinsamen Presseerklärung. Was die Zahlungsflüsse betrifft – der mutmaßliche Beweismittelfälscher behauptet, er habe rund 22.500 Euro bekommen – halten die Anwälte fest, der Mann habe “wiederholt einen Auslagenersatz für seine Barauslagen eingefordert”. Die Höhe der von ihm genannten Summe wird bestritten. Dessen Behauptung, er wäre von den Anwälten unter Druck gesetzt worden, sei “frei erfunden”, heißt es in der Presseerklärung.
“Mit aller Deutlichkeit” weisen die Anwälte den Vorwurf zurück, man habe der Justiz “einen Schaden zufügen” wollen: “Es ist vielmehr die ureigenste Berufspflicht von Rechtsanwälten und Verteidigern, einseitig und unumwunden die Interessen des Mandanten zu vertreten und entsprechende Verdachtsfälle zur Anzeige zu bringen. Dieser Berufspflicht ist man, mit aller Vorsicht und größtmöglicher Diskretion, nachgekommen.”