Anklagen im Fall von Kindesmissbrauchvorwurf gegen Künstler
In der Causa rund um den Missbrauchsverdacht gegen einen bekannten heimischen Künstler ist gegen den Mann und zwei Frauen, die ihn erpresst haben sollen, Anklage erhoben worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwochnachmittag in einer der APA übermittelten Stellungnahme, nachdem der Anwalt des Künstlers, Florian Höllwarth, sich dazu öffentlich geäußert hatte. Der Künstler soll fast 190.000 Euro Schweigegeld bezahlt haben, gab die Anklagebehörde bekannt.
Die Anklage wurde demnach am Mittwoch beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Dem Künstler wird “die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie das Verschaffen und Besitzen von zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials mündiger und unmündiger Minderjähriger zur Last gelegt”, teilte Behördensprecherin Judith Ziska mit.
Hohe Geldbeträge sollen geflossen sein
Der Mann steht im Verdacht, sich an der Tochter einer Bekannten vergangen zu haben. Die 42-Jährige soll nicht zur Polizei gegangen sein, sondern den Künstler gemeinsam mit ihrer Mutter – also der Großmutter des betroffenen Kindes – unter Druck gesetzt und zur Zahlung von hohen Geldbeträgen gebracht haben. “Ihnen wird das Verbrechen der schweren Erpressung zur Last gelegt. Sie sollen den Künstler über einen längeren Zeitraum mit der Veröffentlichung kompromittierender Umstände zur Übergabe von rund 189.000 Euro genötigt haben”, gab die Staatsanwaltschaft bekannt.
Das betroffene Kind – es handelt sich um ein mittlerweile fünfjähriges Mädchen – befindet sich mittlerweile in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe in der Magistratsabteilung 11 (MA 11), sagte Sprecherin Ingrid Pöschmann. Das Mädchen hat noch einen Bruder, der ebenfalls bei der MA 11 untergebracht ist. Weitere Details über das Alter und wann die Kindesabnahme stattfand, wollte die Behörde nicht bekannt geben. “Den Kindern geht es gut”, sagte Pöschmann.
Anklage nicht rechtskräftig
“Die Strafdrohung für die Erst- und Zweitangeklagte beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, jene für den Drittangeklagten sechs Monate bis fünf Jahre. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben”, heißt es in der staatsanwaltschaftlichen Stellungnahme. Termin für die Verhandlung, die vor einem Schöffensenat am Landesgericht stattfinden wird, gibt es demnach noch keinen. Der Künstler und die Frau, die er seit rund 15 Jahren kennen soll, sowie deren Mutter werden sich gemeinsam vor Gericht verantworten müssen.
Die Frauen sind wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr seit Anfang Juni bzw. Anfang Juli in Untersuchungshaft. Der Künstler befindet sich auf freiem Fuß. Laut seinem Anwalt Höllwarth wurde das Kindesmissbrauchsmaterial auf einem alten Computer entdeckt, den der Mann “fünf bis sechs Jahre” nicht mehr verwendet habe. Der Missbrauch des Kindes soll zwei Jahre zurückliegen.
Grundsätzlich würde sich die Verjährungsfrist nach der Strafdrohung richten. Die strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen richtet sich etwa nach der Schwere der Tat und beginnt bei Opfern unter 18 Jahren oft erst zu laufen, wenn die betroffene Person volljährig wird.