Sexvideo mit Minderjähriger: Zeuge log Polizei an

20-Jähriger wegen falscher Beweisaussage und versuchter Begünstigung angeklagt.
Aus Angst, sich selbst zu belasten, hat ein 20-jähriger Lehrling aus dem Oberland bei einer Vernehmung durch die Polizei gelogen. Das räumte der bislang unbescholtene Mann nun vor Gericht ein. Das Verfahren wegen versuchter Begünstigung und falscher Beweisaussage endet für ihn mit einer Diversion. Er muss 1500 Euro bezahlen.
Ausgangspunkt war eine Einvernahme im April. Der 20-Jährige wurde dort als Zeuge in einem Verfahren im Zusammenhang mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial und entsprechenden Darstellungen Minderjähriger befragt. Ein Bekannter hatte ihm zuvor auf einem Mobiltelefon ein Video gezeigt, das diesen beim Sex mit einer unter 14-Jährigen zeigte.
Bei der Polizei behauptete der Zeuge allerdings, dieses Video nie gesehen zu haben. Laut Anklage versuchte er damit, den Bekannten der strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen.
Vor Gericht bekannte sich der Lehrling schuldig. „Es ist richtig, dass ich bei der Polizei gelogen habe“, räumte er ein. Er habe Panik bekommen und gedacht, dass er sich mit einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst belaste. Heute sei ihm bewusst, dass dies ein Fehler gewesen sei. Die Polizei werde er sicher nicht mehr anlügen. Sein Verteidiger regte eine Diversion an. Die Staatsanwaltschaft sprach sich dagegen aus.
Richterin Kathrin Feurle hält eine Diversion bei Delikten gegen die Rechtspflege zwar grundsätzlich für schwierig. Angesichts des Hintergrunds, insbesondere der Angst des Angeklagten, sich selbst zu belasten, wurde ihm dennoch eine angeboten. Die Geldbuße von 1500 Euro darf er in sechs Monatsraten bezahlen. Sein Verteidiger stellte noch klar, wer dafür nicht aufkommen werde. „Das wird der Papa nicht zahlen.“