Länder wollen Vorschlag zur Sozialhilfe prüfen

Der von der Regierung vorgestellte Entwurf zur “Sozialhilfe Neu” stößt in den Bundesländern zwar auf keinen grundsätzlichen Widerstand – auch nicht in jenen mit FPÖ-Regierungsbeteiligung. Allerdings will man sich überall die Zeit nehmen, die geplanten Maßnahmen erst einmal sorgfältig zu prüfen, wie ein APA-Rundruf ergab.
“Unser niederösterreichisches Sozialhilfe-Modell wurde als Richtschnur für die bundesweite Reform genommen. Das ist richtig. Denn ohne diese Grundlage kann es aus Niederösterreich auch keine Zustimmung geben”, teilte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit. Die nun geplanten zusätzlichen Möglichkeiten, um noch konsequenter gegen Integrationsunwillige vorzugehen, “werden wir in Niederösterreich voll ausschöpfen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt umsetzen”, kündigte die Landeschefin an.
Der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer und Soziallandesrat Christian Dörfel (beide ÖVP) sehen wiederum eine “Bestätigung des oberösterreichischen Weges”, denn der Bund übernehme zentrale Eckpunkte des Bundesland-Modells. Das sei ein “positives Signal”, so Stelzer. Besonders begrüßt man die geplante Verknüpfung mit verpflichtenden Integrationsprogrammen. Nun werde man den Entwurf genau prüfen, “der Teufel liegt schließlich im Detail”, betonte Dörfel.
Salzburg sieht “nichts Toxisches”
Salzburgs Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) sieht “prinzipiell nichts Toxisches” in dem Gesetzesentwurf, inhaltlich habe er gute Ansätze gesehen, wie er erklärte. Da aber der Teufel im Detail stecken könne, sollten die Länder mehr Zeit erhalten, um den Rahmen prüfen zu können. “Diese Zeit haben wir aber nicht”, kritisierte Fürweger. Die geplante Reform der Sozialhilfe gehe am Freitag vor den Herbstferien in Begutachtung, und die Begutachtungsfrist sei auf drei Wochen verkürzt. Da bleibe nicht genügend Zeit, um Rückmeldungen einzuarbeiten, deshalb handle es sich um eine “Scheinbegutachtung”, meinte Fürweger. Er habe einen ordentlichen Feedback-Prozess vorgeschlagen mit einem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Februar statt am 1. Jänner 2027, habe aber als Antwort für diesen Vorschlag von der Ministerin nur ein mildes Lächeln erhalten.
Aus dem Büro des steirischen Soziallandesrats Hannes Amesbauer (FPÖ) hieß es am Freitag, dass man den Entwurf noch nicht abschließend beurteilen kann, weil er erst am Donnerstag übergeben wurde. “Wir müssen uns den Gesetzesentwurf im Detail ansehen und insbesondere die finanziellen Auswirkungen genau durchrechnen. Für die Steiermark befürchte ich allerdings massive Mehrkosten, weil die bisherigen Höchstsätze durch verbindliche Mindestbeträge ersetzt werden sollen, die von den Ländern nicht mehr unterschritten werden dürfen.” Die degressiven Sätze für Minderjährige, die von der Bundesregierung nun offenbar als großer Reformschritt präsentiert würden, habe die Steiermark längst umgesetzt. Durch die geplante Anhebung der Bemessungsgrundlage würden aber auch in diesem Bereich zusätzliche Mehrkosten entstehen.
Der Entwurf enthalte aber auch einige “interessante Ansätze, etwa die vorgesehenen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Auch einer Absenkung der Leistungen für Asylberechtigte können wir grundsätzlich etwas abgewinnen”. Allerdings stecke hier der Teufel im Detail. Man müsse das noch genau prüfen. “So ist aus meiner Sicht beispielsweise noch völlig ungeklärt, ob die sogenannte Integrationsphase für Asylberechtigte künftig an die Stelle eines entsprechenden Verbleibs in der Grundversorgung für vier Monate tritt.” Diese Frage habe die Bundesregierung beim Informationstermin am Donnerstag nicht zufriedenstellend beantwortet. Generell sei die Vorgehensweise der Bundesregierung und ihr Umgang mit den Bundesländern aus Sicht von Amesbauer “völlig inakzeptabel”: “Immerhin sind es die Länder, die die Sozialhilfe organisieren und finanzieren müssen. Trotzdem wurden wir in die Ausarbeitung der Reform überhaupt nicht eingebunden.”
Zurückhaltung in Kärnten
Kärntens Sozialreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) reagierte zurückhaltend auf die Pläne. Es sei entscheidend, “dass eine wirksame Unterstützung armutsgefährdeter Familien im Mittelpunkt steht” und es eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarktservice gebe, damit arbeitsfähige Menschen den Weg zurück in die Beschäftigung finden. “Wir werden den Begutachtungsentwurf in den kommenden Tagen im Detail prüfen und die sozialen und finanziellen Folgeabschätzungen vornehmen”, so Schaunig. Es müsse das Ziel sein, dass öffentliche Mittel “möglichst wirksam bei den betroffenen Menschen und insbesondere bei den Kindern ankommen”.
Seitens des Landes Tirol verwies man darauf, dass das Bundesland heuer eine “gerechte Reform der Mindestsicherung” durchgeführt habe, “um jenen zu helfen, die wirklich Hilfe brauchen, um klare Grenzen einzuziehen und Anreize für Beschäftigung zu schaffen.” Daher werde nun “genau geprüft, ob der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung zur Sozialhilfe Neu diese Ziele unterstützt”.
Aus dem Büro des burgenländischen Soziallandesrats Leonhard Schneemann (SPÖ) hieß es auf APA-Anfrage, dass man die geplanten Änderungen nun “sorgfältig prüfen und ihre Auswirkungen bewerten” werde.
Wien erfreut über Einigung
Wien hatte bereits am Vortag die Einigung grundsätzlich begrüßt. Die Sozialhilfe sei das unterste soziale Netz, müsse aber auch so gestaltet sein, dass sie einen raschen und klar strukturierten Weg zurück in den Arbeitsmarkt bietet, hieß es aus dem Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Dafür müssten sowohl der Integrationsfonds als auch das AMS mit ausreichend finanziellen Mitteln und einem klaren Auftrag ausgestattet werden. Die grundsätzliche Wiedereinführung einer Sozialhilfe-Regelung für Kinder wurde als Schritt hin zu einer stärkeren bundesweiten Vereinheitlichung der Sozialhilfe gewertet.
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, hatte ebenso schon Donnerstagabend erklärt, die Bundesländer hätten wiederholt auf strengere, österreichweit einheitliche Regeln gedrängt. Mit gestaffelten Kinderrichtsätzen, einer verpflichtenden Integrationsphase und Sanktionen bei Integrationsverweigerung seien zentrale Länder-Forderungen erfüllt. Positiv bewertete er, dass den Ländern bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Wohnkosten weiter Flexibilität eingeräumt werden soll. Bei der Ausgestaltung werde man sich in der Begutachtung noch einbringen.