Medienpaket am Weg zur Umsetzung

Das bereits am Wochenende angekündigte Medienpaket der Bundesregierung bewegt sich weiter in Richtung Umsetzung. So passierten die neue Zustellförderung, eine Fortführung sowie Erhöhung der Digitaltransformationsförderung wie auch Fördermittel zur Einrichtung einer Kontaktstelle zur Verbesserung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten am Donnerstag den Verfassungsausschuss des Nationalrats. In Begutachtung geschickt wurde die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie.
Die Zustellförderung muss noch durch ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Wann sie im Nationalrat beschlossen werden kann, ist daher noch nicht sicher. Geplant ist, sie 2027 erstmals für den Beobachtungszeitraum 2026 auszuzahlen. Sie sieht für die Zustellung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen 22,5 Mio. Euro pro Jahr vor. Für unadressierte, wöchentlich oder 14-tägig erscheinende “Druckwerke” von zumindest bezirksweitem Interesse sind zusätzlich 4 Mio. Euro vorgesehen. Gratiszeitungen, die keine Hauszustellung anbieten, sollen hingegen keine Förderung erhalten, wie Medienminister Andreas Babler (SPÖ) bereits klarstellte. Ausgeschlossen wird auch, wer Ausschlussgründe nach der Qualitätsjournalismusförderung erfüllt – etwa wiederholt zu Hass oder Gewalt aufstachelt oder wenn Verurteilungen wegen Verhetzung vorliegen.
Förderung für digitale Transformation und Kontaktstelle
Die Fortführung der Digitaltransformationsförderung, die 2027 und 2028 zudem um vier Mio. Euro auf 24 Mio. Euro aufgestockt wird, muss nicht von der EU-Kommission genehmigt werden. Auch die Kontaktstelle zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten ist nicht davon betroffen. Für diese werden 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, wobei etwa Rechtsberatung und Hilfe für Journalisten finanziert werden soll, die gezielter Einschüchterung oder tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Für 2027 sind als Anschubfinanzierung 200.000 Euro vorgesehen.
“Gerade in Zeiten von Desinformation, wachsendem wirtschaftlichen Druck und der Dominanz großer internationaler Technologieplattformen dürfen wir Qualitätsjournalismus nicht dem Markt allein überlassen”, wurde SPÖ-Mediensprecher Klaus Seltenheim in einer Aussendung zitiert. Für ÖVP-Abgeordneten Kurt Egger war klar: “Ein zukunftsfrohes Österreich braucht eine starke und von Vielfalt geprägte Medienlandschaft.” Das Paket sichere regionale Informationsversorgung und unterstütze die digitale Weiterentwicklung der Medien. NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter hoffte laut Parlamentskorrespondenz, dass Printmedien nun mehr “Luft bekommen”, um nachhaltige Geschäftsmodelle zu finden. Zudem müsse Menschen, die bereit seien, für Information zu bezahlen, weiterhin ein Abo-Service angeboten werden können.
Grüne stimmten dafür, FPÖ dagegen
Die Grünen stimmten laut Parlamentskorrespondenz den drei Gesetzesentwürfen im Verfassungsausschuss zu. Grünen-Mediensprecherin Sigrid Maurer begrüßte, dass auch für Regionalmedien eine Zustellförderung vorgesehen sei, und plädierte dafür, dass die Mittel der Digitaltransformationsförderung gezielter eingesetzt werden – auch zugunsten kleinerer Medien und innovativer Projekte. Die FPÖ lehnte das Paket dagegen ab – u.a. weil Gratismedien wie “Heute” oder “oe24” benachteiligt würden.
EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Begutachtung
In Begutachtung geschickt wurden indes weitere Teile des Medienpakets, konkret die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie und eine Reform des Medienrechts, die missbräuchliche Abmahnwellen vorbeugen soll. Unter SLAPP-Klagen versteht man den Versuch, Journalisten oder auch Aktivisten und NGOs durch Einschüchterung mundtot zu machen sowie ihre Zeit und Ressourcen zu binden. Eine EU-Richtlinie hätte seit längerem umgesetzt werden müssen, nun hat sich die Regierung auf einen Gesetzesentwurf verständigt, der auch innerstaatliche Fälle, die den Großteil der SLAPP-Klagen ausmachen, abdeckt.
“Die geplanten Regelungen sollen effektive und praxistaugliche Instrumente gegen missbräuchliche Verfahren schaffen und damit die wichtige Arbeit kritischer Journalistinnen und Aktivisten für unsere Demokratie schützen. Besonders hervorzuheben ist das vorgesehene Sanktionssystem, um auch finanzstarke Player von systematischer Einschüchterung abzuschrecken”, wurde Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zitiert. Erarbeitet wurde der Entwurf, zu dem bis 10. November Stellungnahmen abgegeben werden können, unter Einbindung von Expertinnen und Betroffenen.
Ebenfalls im Justizministerium erarbeitet wurde eine Reform des Medienrechts, die eine Lücke im Gesetz schließen soll, die zunehmend als Geschäftsmodell für teure Abmahnungen missbraucht wird. Sie dreht sich um rechtswidrige Kommentare im Onlinebereich. Bisher drohten “existenzgefährdende Verfahrenskosten” für kleinere Medieninhaber und Webseitenbetreiber selbst im Falle einer raschen Löschung der Kommentare. Nun sieht der Entwurf ein verbindliches Vorab-Aufforderungsverfahren vor. Von Hasskommentaren Betroffene müssen künftig Medieninhabern zunächst schriftlich eine Frist von fünf Werktagen einräumen, um gewisse Inhalte zu entfernen oder zu berichtigen. Nur wenn dem nicht nachgekommen wird, fallen im anschließenden Gerichtsverfahren Kosten für die Medienhäuser bzw. Webseitenbetreiber an. “Der effektive Rechtsschutz gegen Hass im Netz bleibt voll erhalten, gleichzeitig schieben wir jenen einen Riegel vor, die wichtige Rechtsmittel als Geschäftsmodell missbrauchen wollen”, so Sporrer.