Mercosur – Österreich sagt in Brüssel “Ja, aber”

18.03.2026 • 19:31 Uhr

Österreich wird in Brüssel Ende März “Ja” zum Mercosur-Abkommen sagen und ein “Aber” hinzufügen. Das zeigt ein Umlaufbeschluss des Ministerrats vom 13. März. Das heißt, Österreich wird seiner Verpflichtung nachkommen und das Abkommen wie alle anderen EU-Länder unterschreiben, gleichzeitig aber darauf verweisen, dass eine vorläufige Anwendung des Abkommens erst nach Genehmigung durch den österreichischen Nationalrat möglich ist.

Zudem fordert Österreich die strikte Einhaltung von EU-Standards bei Agrarimporten sowie verschärfte Kontrollen vor Ort, um Wettbewerbsnachteile für die heimische Landwirtschaft zu verhindern.

Österreich hatte gegen Mercosur gestimmt

Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses aus 2019 ist Wien in Brüssel zu einem Nein zum Handelspakt der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten verpflichtet. Das wurde auch durchgezogen, doch schlussendlich ergab sich EU-weit eine Mehrheit für das Abkommen. “Aufgrund der Rechtsnatur des Abkommens als gemischtes Abkommen ist Österreich als EU-Mitgliedstaat Vertragspartei und wird das Abkommen ebenso unterzeichnen”, heißt es nun vom Außenministerium von Beate Meinl-Reisinger (NEOS) in den Anhängen zum entsprechenden Beschlussprotokoll. Österreich werde anlässlich der Unterzeichnung in Brüssel “eine Erklärung abgeben, wonach es eine vorläufige Anwendung des Abkommens (…) aus verfassungsrechtlichen Gründen erst ab dem Zeitpunkt vornehmen kann, an dem Österreich dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union als Verwahrer des Abkommens den Abschluss seiner erforderlichen innerstaatlichen Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens notifiziert hat”.

Vereinfacht gesagt bedeutet das: Sobald der Beschluss im EU-Rat am 9. Jänner 2026 mit einer qualifizierten Mehrheit – trotz der Gegenstimme Österreichs – gefasst wurde, war auch Österreich politisch-rechtlich zur Unterzeichnung verpflichtet. Da die EU bei Handelsabkommen dieser Art als Einheit auftritt, ist ein gültiger Ratsbeschluss für alle Mitgliedstaaten bindend. Die Unterschrift zu verweigern, ist für einen Mitgliedstaat politisch kaum durchsetzbar.

Vorläufiges Inkrafttreten voraussichtlich ab 1. Mai

Das Wirtschaftsministerium verweist auf APA-Anfrage darauf, dass EU Mitgliedstaaten “dazu angehalten” seien, gemäß dem europarechtlichen Loyalitätsprinzip EU-Beschlüsse mitzutragen, so auch in diesem Fall durch die Unterzeichnung Österreichs des gesamt EU-Mercosur Partnerschaftsabkommens. Der kritisch diskutierte Teil des Abkommens, auf den sich die Bedenken der Landwirtschaft bezogen hätten, würde mit vorläufigem Inkrafttreten ohnedies umgesetzt und sei als Teil der Ratsbeschlüsse bereits beschlossen und werde voraussichtlich ab 1. Mai in Kraft treten.

Jene Teile des Abkommens, für die es die Unterschrift (und spätere Ratifizierung) der EU Mitgliedstaaten benötigt, würden in erster Linie die Bereiche Außenpolitik, internationale Sicherheit sowie internationale Zusammenarbeit umfassen.Dabei gehe es unter anderem um Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Korruption, Migration sowie die Stärkung der strategischen Partnerschaft zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, den Klimaschutz und den Multilateralismus.

Parteienlandschaft gespalten

Offen fürs Abkommen sind hierzulande nur die NEOS. In der Kanzlerpartei ÖVP ist der Wirtschaftsbund dafür, der Bauernbund vehement dagegen. Äußerst kritisch waren stets auch Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer (AK). SPÖ-Chef Andreas Babler ist dagegen, doch der parteiintern gewichtige Bürgermeister Wiens, Michael Ludwig, sprach sich zuletzt dafür aus. Grüne und Freiheitliche sind auch gegen den Pakt.

Im Beschlussprotokoll wird auch darauf verwiesen, dass Österreich eine konsequente Umsetzung beschlossener Schutzmaßnahmen einfordert. Über die Agrarkrisenreserve solle eine finanzielle Absicherung auf europäischer Ebene agrarischen Marktverwerfungen entgegenwirken. “Um einen Wettbewerbsnachteil für Landwirte in der EU zu vermeiden und Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, wird sichergestellt, dass die gefährlichsten Pflanzenschutzmittel, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltgründen verboten sind, auch nicht in Form von importierten Produkten durch die Hintertür wieder in die EU gelangen”, heißt es.

Der Pakt ist unterteilt in ein “Interim Trade Agreement” (“iTA”) für handelsbezogene Fragen, der in EU-Zuständigkeit fällt. Der politische Teil – das “EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen” (EMPA) – ist wiederum in vier Teile gesplittet, Teil 3 ist inhaltlich das iTA. Österreich hatte gegen EMPA gestimmt und wurde überstimmt. Trotzdem ist jedes EU-Mitgliedsland eigene Vertragspartei. Nun wird EMPA unterschrieben und weite Teile des Abkommens können vorläufig angewendet werden. Kritiker sagen, nur ein kleiner Teil bedürfe noch einer Ratifizierung durchs heimische Parlament.