Ministerium sucht Mediziner für polizeiärztliche Versorgung

In Österreich sind derzeit 172 Polizeiärztinnen und Polizeiärzte beschäftigt. Durch eine bevorstehende Pensionierungswelle droht jedoch ein Personalmangel, machten Innenministerium und Ärztekammer am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz aufmerksam. Hervorgehoben wurden deshalb die spannenden Seiten der Arbeit als Polizeiarzt. “Es ist kein Routinejob und das macht diesen Job so außergewöhnlich”, sagte Patricia Fous-Zeiner, Chefärztin der Landespolizeidirektion Wien.
Das vielfältige Aufgabenfeld von Polizeiärzten umfasst unter anderem Tatortarbeit, die Betreuung von Häftlingen im Polizeiarrest, die Beurteilung der Haft- und Zurechnungsfähigkeit und Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz. “Jeder Tag ist neu und spannend”, so Fous-Zeiner. “Wir haben unterschiedliche Dienstorte”, betonte die LPD-Chefärztin. Ihr persönlich gefällt an ihrem Beruf besonders die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Und dass der Job einerseits Teamarbeit erfordere, aber auch die Herausforderung beinhalte, selbstständig tätig zu werden und in Stresssituationen rasch Entscheidungen zu treffen. Das nannte sie auch als Voraussetzung für den Job: “Mut zur Entscheidung, auch unter Zeitdruck.”
In der LPD Wien sind derzeit 28 Ärztinnen und Ärzte tätig, berichtete Fous-Zeiner. Nicht nur Allgemeinmediziner, sondern auch viele Fachärzte würden sich seit einer Reform vor einigen Jahren für den Dienst als Polizeiarzt melden. “Ich kann es jedem empfehlen, es ist ein ganz spannendes Gebiet und man hat gute Aufstiegschancen”, warb sie für ihren Stand.
Eigens konzipierte Ausbildung
Polizeiärzte seien “besonders geschulte Kolleginnen und Kollegen aus allen möglichen Fachrichtungen”, betonte auch Yasmin Frank-Dastmaltschi, seit zehn Jahren Chefärztin des Innenministeriums. Anwärter würden einen eigens konzipierten Lehrgang absolvieren, um für den Dienst als Polizeiarzt fit zu sein. Auf dem Lehrplan stehen unter anderem rechtliche Vorträge, Verkehrsrecht und Verkehrsmedizin, Forensik, Psychiatrie, Medizinrecht und Kriminalistik.
Eine exekutivdienstliche Ausbildung ist für die Aufnahme in den polizeiärztlichen Dienst nicht erforderlich. Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin bzw. zum Allgemeinmediziner und/oder zur Fachärztin bzw. zum Facharzt, die österreichische Staatsbürgerschaft, die volle Handlungsfähigkeit, eine polizeiamtsärztlich festgestellte gesundheitliche Eignung und die Lenkberechtigung für die Klasse B.
Vor vier Jahren hätten laut Frank-Dastmaltschi Gehaltsanpassungen stattgefunden. Auch Teilzeitstellen wurden eingerichtet, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Es gäbe zunehmend Zulauf von Frauen, sagte sie. “Unser Beruf ist sehr abwechslungsreich und spannend” und eine gute Alternative zum Spital, so die Chefärztin im Ministerium.
Polizeiärztinnen und Polizeiärzte arbeiten an der Schnittstelle von Medizin, Recht und Polizeiarbeit. “Es muss nicht nur medizinische Kompetenz vorhanden sein”, um diesen Job zu machen, sagte Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, am Donnerstag bei dem Pressetermin. Es brauche auch eine hohe Belastbarkeit und Entscheidungsfähigkeit, betonte er. Für ihn ist ein baldiger Personalmangel absehbar, denn “wir stehen davor, dass bald 18.000 Ärzte in Pension gehen” – und das treffe natürlich auch die Polizeiärzte.
Aufgaben vielfältig und abwechslungsreich
Das Aufgabenfeld von Polizeiärzten ist vielfältig und betrifft unter anderem die Beurteilung von Körpereinschränkungen, Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz, Tatortarbeit im Zusammenwirken mit der Kriminalpolizei und den rechtskundigen Organen, die Betreuung von Häftlingen im Polizeiarrest sowie die Beurteilung, ob jemand haftfähig oder zurechnungsfähig ist. Amtsärzte werden im Straßenverkehr zugezogen, um festzustellen, ob jemand etwa durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt ist. Neben der Zahl der Suchtgiftlenker ist in den vergangenen Jahren auch die Zahl an Untersuchungen angestiegen. In diesem Zusammenhang kommt es gelegentlich vor, dass die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte als Zeugen vor das Verwaltungsgericht geladen werden. Wenn es darum geht, den Alkoholisierungsgrad zum Lenkzeitpunkt zu berechnen, sind auch hier die Polizeiamtsärztinnen und -ärzte gefragt.
In den Landespolizeidirektionen sind die Polizeiamtsärztinnen und -ärzte auch Sachverständige nach der Führerscheingesetzgesundheitsverordnung und entscheiden über die medizinische Eignung zum Lenken, ob Auflagen erteilt werden müssen oder Kontrollen im Befristungszeitraum notwendig sind. Einsatztaktik, Einsatzlogistik und Parteienverkehr gehören ebenso zu ihrem Alltag.