Mordversuchsprozess wegen Messerattacke auf 15-Jährigen
Ein 23-jähriger Libanese hat sich am Mittwoch im Landesgericht Linz wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verantworten müssen, weil er laut Anklage im Dezember 2025 in seiner Flüchtlingsunterkunft einen erst 15-jährigen Iraker habe töten wollen. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und durch eine Not-OP gerettet. Auch auf einen Freund des Teenagers soll der Angeklagte eingestochen haben. Der Verteidiger sprach hingegen von “bewusster Fahrlässigkeit”.
Die Staatsanwältin betonte gleich zu Beginn in Richtung der Geschworenen, dass in dem Verfahren “über das schwerste Delikt, das das österreichische Strafgesetz kennt” verhandelt werde. “Gott sei Dank geht es nur um einen Mordversuch, was nur den ärztlichen Künsten zu verdanken ist.” Das Opfer habe nämlich “irrsinnig viel Blut verloren”. Das zweite Opfer, das das erste schützen wollte, wurde verletzt.
Am 17. Dezember waren drei Mädchen zu Besuch in der Unterkunft bei dem Angeklagten. “Man chillt, trinkt Alkohol.” Der Libanese soll darüber ungehalten gewesen sein, berichtete die Staatsanwältin von jenem Abend. Darauf rief eines der Mädchen seinen Freund an, da es abgeholt werden wollte. Schon in der Videotelefonie sei es zu verbalen Attacken zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer gekommen.
Dolch von der Wand genommen
Anschließend habe der Angeklagte einen Dolch von der Wand in seinem Zimmer genommen, sei vor die Unterkunft gegangen und wartete darauf, dass die Mädchen abgeholt wurden. Als das Auto ankam, stiegen der 15-Jährige und zwei Freunde aus. Sofort sei es zu einer Rauferei gekommen, der 23-Jährige habe den Dolch gezogen und mindestens dreimal zugestochen, unter anderem in den linken Lungenlappen, führte die Staatsanwältin weiter aus.
Dem Verletzten und den Kumpeln gelang es, zu flüchten. Einer von ihnen alarmierte Rettung und Polizei: “Mein Freund wurde abgestochen.” Das Opfer überlebte durch eine Notoperation. Der Beschuldigte wurde festgenommen und kam in U-Haft.
Angeklagter will Marihuana geraucht haben
Der Angeklagte meinte, voll betrunken gewesen zu sein. Auch will er Marihuana geraucht haben. Er sei angegriffen worden und habe dann ohne Tötungsabsicht zugestochen. Den Freund des Hauptopfers habe er “irrtümlich verletzt”. In der mehrstündigen Befragung lieferte der 23-Jährige immer wieder abgeänderte Versionen von dem Vorfall. Der Angeklagte rechtfertigte das damit, dass er auch nicht wisse, “was an dem Tag mit ihm passiert ist”. Als er meinte, quasi eher aus “einer Laune” heraus zugestochen zu haben, wollte das der Richter ihm nicht abnehmen.
Die Begründung lieferte der Libanese als Antwort auf eine Nachfrage des Verteidigers, dass man unter Drogen Wahrnehmungen mache, die nicht immer der Realität entsprechen würden. Dass er aus Angst vor dem Trio den Dolch genommen habe, um es zu “erschrecken”, und der 15-Jährige später “unglücklich verletzt” wurde, bei dieser Aussage blieb er. Er will zuvor einen Faustschlag vom Opfer erhalten haben.
“Kein Mordversuch” laut Verteidiger
Sein Mandant “hat keinen Mordversuch begangen”, hatte auch der Verteidiger festgehalten. Er sprach lediglich von einer “bewussten Fahrlässigkeit” beim Zustechen, weil er den Tod nicht herbeiführen wollte. Außerdem fehle auch ein Motiv, vielmehr sei das “eifersüchtige Opfer” aggressiv geworden.
Opfer dachte “werde 100-prozentig sterben”
Das Opfer, inzwischen 16 Jahre alt, sagte, vier Stiche von dem Angeklagten erhalten zu haben. Als einer der Freunde ihm zurief, “der hat ein Messer, renn weg”, habe er erst bemerkt, dass er blute. Dann dachte er, “ich werde 100-prozentig sterben”. Noch heute habe er aufgrund der lebensgefährlichen Verletzungen Schmerzen, könne nicht mehr wie früher Ausdauersport betreiben. Nach wie vor habe er “schlaflose Nächte und Flashbacks von der Tat, höre noch, wie das Messer in den Körper eindringt”. Er sei noch immer arbeitsunfähig. Er hat sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen.
Der Prozess, für den viele Zeugen geladen wurden, ist für zwei Tage anberaumt. Am Freitag ist für 22.00 Uhr das Urteil vorgesehen.