Nach Kindstötung 2018: Mutter attackiert Tochter mit Messer
Eine 45-Jährige soll am Montag in Oberösterreich ihre 13-jährige Tochter mit einem Messer am Hals verletzt haben. Die Frau war bereits mehrere Jahre in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, weil sie 2018 ihren damals acht Monate alten Sohn mit einem Polster erstickt und selbiges auch mit der Tochter versucht hatte. 2022 wurde sie unter Auflagen entlassen.
Die Frau soll die 13-Jährige am Montagnachmittag in einem Linienbus in Bad Goisern (Bezirk Gmunden) mit einem Messer attackiert und dabei “Dämon!” geschrien haben. Das Mädchen erlitt laut Staatsanwaltschaft Wels eine Schnittwunde am Hals. Der Buschauffeur setzte einen Notruf ab. Zwei Männer, die hinter der Frau und ihrer Tochter gesessen waren, nahmen der Mutter das Messer ab und brachten die 13-Jährige aus dem Bus. Die Frau hatte sich mit dem Messer auch selbst verletzt – wie schwer, war nicht klar.
Mutter in U-Haft
Nach dem aktuellen Vorfall ist die Frau wegen Mordversuchs in Untersuchungshaft, so die Staatsanwaltschaft Wels. Ein psychiatrisches Gutachten wird in Auftrag gegeben. Ein “Krone”-Bericht vom Freitag, wonach sie bereits wegen einer Kindstötung in einem forensisch therapeutischen Zentrum war, “kann nicht dementiert werden”.
Die Tochter wurde nach dem Vorfall laut “Krone” ambulant im Krankenhaus behandelt und dann an die Familie übergeben, hieß es unter Berufung auf die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich. Bei dieser wurde diese Information zwar bestätigt, man sei aber mit dem Fall nicht selbst befasst, weil die Familie in Wien lebe. Bei der Vorgeschichte sei aber anzunehmen, dass es eine Begleitung durch die Kinder- und Jugendhilfe gab. Offen war allerdings, ob die Mutter überhaupt das Sorgerecht für die Tochter hat.
Kind im Spital erstickt
Der Fall der Tötung des acht Monate alten Buben hatte 2018 österreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Die damals 37-Jährige war mit ihrem Baby auf der Kinderstation eines Wiener Spitals aufgenommen worden, wo sie dann das Kind am 3. Jänner 2018 erstickte. Sie soll auch versucht haben, ihre Tochter auf dieselbe Weise zu töten, diese überlebte aber. Die Frau verübte nach der Tat einen Suizidversuch, wurde aber vom Pflegepersonal rechtzeitig entdeckt und gerettet.
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge hatte die Mutter in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand gehandelt, der auf einer höhergradigen geistigen oder seelischen Abartigkeit beruht. Sie konnte daher nicht wegen Mordes belangt werden, sondern wurde in eine Anstalt eingewiesen, weil zu befürchten war, dass sie aufgrund ihrer psychischen Disposition weitere schwere Straftaten begehen könnte.
Bedingte Entlassung, Auflagen bisher eingehalten
Am 31. August 2022 wurde die Frau bedingt aus dem Maßnahmenvollzug mit einer Probezeit von zehn Jahren entlassen. Zuständig war das Landesgericht Linz. Dessen Sprecher Walter Eichinger verwies am Freitag darauf, dass es sechs Weisungen gegeben habe. Diese betrafen die psychiatrische Medikation und deren Kontrolle, fachärztliche Kontrollen, Psychotherapie und eine Sozialnetzkonferenz, in der um die 20 Personen aus dem Umfeld der Frau sowie Experten einbezogen wurden und deren Vereinbarungen eingehalten werden mussten. Für die Kontrolle der Einhaltung der Weisungen ist das Landesgericht Wien zuständig. Soweit diesem ersichtlich, wurden die Auflagen eingehalten. Die Mutter dürfte seither mit dem – offenkundig erziehungsberechtigten – Kindesvater und ihrer Tochter im Familienverbund gelebt haben. Der Mann hatte ihr nach der Tat 2018 beigestanden, sie sei “krank”.
Vor der bedingten Entlassung wurde 2022 auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Demnach leide die Frau an einer schizophrenen Form einer Erkrankung, die behandlungsbedürftig sei. Krankheits- und Behandlungseinsicht seien in ausreichendem Ausmaß gegeben. Selbst unter gelockerten Bedingungen sei es über einen ausreichend langen Zeitraum zu keiner Verschlechterung gekommen. Unterm Strich kam die Gutachterin zu dem Schluss, dass die Gefährlichkeit abgeklungen sei und eine bedingte Entlassung unter bestimmten Weisungen möglich sei. Das Gericht habe aber dennoch noch zusätzlich eine Sozialnetzkonferenz einberufen, bevor man der bedingten Entlassung unter Auflagen zustimmte, betonte Eichinger.
Wiener Kinder- und Jugendhilfe bot Familie Unterstützung an
Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (WKJH, MA 11) wies am Freitag auf Anfrage der APA darauf hin, dass sie “zu keinen Zeitpunkt mit der Obsorge für die beiden Kinder betraut wurde”. Nach der Tötung des acht Monate alten Buben habe man eine Abklärung durchgeführt und der in Wien lebenden Familie Unterstützung angeboten. “Die Familie war davor der WKJH nicht bekannt.” Im Jahr der Entlassung sei die Wiener Kinder- und Jugendhilfe auf Anfrage des Gerichts eingebunden gewesen, das Gericht habe aber keinen Unterstützungsbedarf festgestellt. Auch bei der Sozialnetzkonferenz zur Entlassung der Mutter aus dem forensisch-therapeutischen Maßnahmenvollzug sei die MA 11 eingebunden gewesen.
Die Obsorge für das Mädchen lag bei seinem Vater. Die WKJH habe nach Bekanntwerden des Vorfalls unmittelbar eine “neuerliche Abklärung eingeleitet, um den Schutz und das Wohl des Kindes sicherzustellen und gegebenenfalls geeignete Unterstützungsangebote zu prüfen”, wie MA 11-Sprecherin Ingrid Pöschmann betonte.
Ermittlungen gegen Schwiegervater eingestellt
In einem Nebenstrang des Falls war auch gegen den Schwiegervater der Frau ermittelt worden, weil sie ihn des sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin beschuldigt hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wurde im Juli 2018 eingestellt, teilte ein Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft auf APA-Anfrage mit.