Neue Ermittlungen und Krida-Vorwürfe gegen René Benko
Die Causa Signa rund um den Tiroler Investor René Benko ist um mehrere Vorwürfe reicher. Neuen Ermittlungen zufolge soll Benko Unterschriften von drei Signa-Investoren “nachträglich” auf einen Gesellschafterbeschluss “eingefügt” haben, wie die “Krone” am Sonntag berichtete. Es sei um seinen Dienstvertrag gegangen. Zudem erhob laut dem “Standard” die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) neue Krida-Vorwürfe. Benko bestreitet alle Anschuldigungen.
Benko steht laut WKStA im Verdacht, “das Vergehen der Urkundenfälschung” begangen zu haben, wie die “Krone” zitierte. Konkret soll er einen Tag vor der Pleite der Signa Holding “nachträglich die Unterschriften (seiner Signa-Mitgesellschafter, Anm.) Torsten Toeller, Ernst Tanner und Dr. Hans Peter Haselsteiner” in den Dienstvertrag vom 12. Dezember 2021 eingefügt haben. Laut dem “Standard” vom Sonntag (online) sollen die Beamten der Soko Signa seit 26. August Ermittlungen dazu aufgenommen haben.
Benko, der derzeit in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt Norbert Wess erklärte gegenüber dem “Standard”: Alle Entscheidungsträger hätten im Voraus ausdrücklich zugestimmt und das nun beanstandete Dokument sei “rein für die Buchhaltung nachgezogen” worden. Zudem habe der Vertrag “die bisherigen vertraglichen Konditionen aus der Vergangenheit und aus dem Vorvertrag 1:1 fortgeschrieben”. Das Dokument habe also “keine einzige Veränderung, schon gar nicht zu René Benkos Gunsten beinhaltet”.
Neue Krida-Vorwürfe
Auch die neuen Krida-Vorwürfe bestreitet Benko. Laut dem “Standard” geht die WKStA neuen Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit dem Vorwurf nach, Benko habe seine Gläubigerinnen und Gläubiger geschädigt (betrügerische Krida). Demnach soll Benko im November und Dezember 2023 einer Laura-Gesellschaft rund 135.000 Euro an Miete für einen Fuhrpark überwiesen haben, sowie Ende 2023 und Anfang 2024 rund 123.000 Euro an die LS Luxury Collection für Aufenthalte im Chalet N am Arlberg.
Zudem soll Benko, als er bereits insolvent gewesen sei, weitere Verbindlichkeiten in Form von Haftungen eingegangen sein. Konkret geht es laut “Standard” um jene vom 29. November, als er fürs damals beantragte Sanierungsverfahren der Signa Holding eine Garantieerklärung über drei Millionen Euro abgab, unter dem Titel “Fortführungskaution”. Weitere zwei Millionen garantierte er am selben Tag für Beraterkosten fürs Sanierungsverfahren, auch wegen dieser Erklärung wird nun gegen ihn ermittelt. Schlussendlich geht es noch um eine Verpflichtungserklärung über rund 426.000 Euro für Mietzinszahlungen für die Villa N in Igls, die der Signa-Gründer am 22. Dezember 2023 gegenüber der Vermieterin (einer Laura-Gesellschaft) abgab.
Benkos Rechtsanwalt erklärte dazu gegenüber dem “Standard”, dass die diesbezüglichen Geldmittel, wie die WKStA wisse, gar nicht aus dem Vermögen Benkos gekommen seien – weswegen auch seine Gläubiger nicht geschädigt sein könnten. Außerdem hätten die Zahlungen bzw. Garantien der Stabilisierung der Signa gedient, an der damals “noch berechtigte Hoffnung” bestanden habe. Für Benko gilt in allen Causen die Unschuldsvermutung.