Neuer Freibetrag für Überstundenzuschläge

HEUTE • 17:08 Uhr

Die neue Überstundenregelung hat am Dienstag den Finanzausschuss passiert. 2026 sind die Zuschläge der ersten 15 Überstunden im Monat in Höhe von maximal 170 Euro steuerbefreit. Ursprünglich hatte die Regierung für heuer einen Höchstbetrag von 120 Euro für höchstens 10 Überstunden vorgesehen. Aus den höheren steuerfreien Überstundenzuschlägen resultieren 2026 Mindereinnahmen von 105 Mio. Euro, geht aus einer aktuellen Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes hervor.

Die Regierung hatte sich Mitte Dezember nach einer koalitionsinternen Debatte auf eine neue Freibetragshöhe für Überstundenzuschläge für das Jahr 2026 geeinigt. Der Budgetdienst analysierte auch die Verteilungswirkung des höheren steuerfreien Überstundenzuschlags. Etwa 90 Prozent des Entlastungsvolumens würde auf Haushalte in der oberen Einkommenshälfte und knapp 40 Prozent auf das oberste Einkommensdezil entfallen, geht aus der Abschätzung hervor. Etwa 80 Prozent des Volumens würde Männern zugutekommen, da diese mehr Überstunden leisten und im Durchschnitt höhere Einkommen erzielen.

Steuerliche Begünstigung 2023 und 2024 temporär ausgeweitet

Kritik an der steuerlichen Überstunden-Neuregelung üben die Grünen, weil vor allem gut verdienende Männer von der Maßnahme profitieren würden. “Wir halten eine weitere Ausweitung steuerbegünstigter Überstunden weder aus einer budget- noch aus einer arbeitsmarktpolitischen Perspektive für sinnvoll und angebracht”, so der Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza, in einem schriftlichen Statement. Es fehle außerdem die gesetzlich vorgesehene Evaluierung der Ausweitung der steuerfreien Überstundenzuschläge der letzten Jahre. “Im Gesetz ist eine Wirkungsanalyse auf Arbeitsmarkt, Verteilung und Einkommen vorgesehen”, sagte Koza.

Im Zuge der Abschaffung der sogenannten Kalten Progression 2023 war die steuerliche Begünstigung von Überstunden ausgeweitet worden. Der monatliche steuerfreie Höchstfreibetrag für Überstundenzuschläge wurde für die Jahre 2024 und 2025 befristet von zuvor 86 Euro auf 200 Euro für maximal 18 Überstunden (zuvor 10 Überstunden) angehoben. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte im Herbst auf eine Beibehaltung des angehobenen Freibetrags, der mit Ende 2025 auslief, gedrängt.

Für die FPÖ stellt die Maßnahme eine Verschlechterung dar. Um klare Arbeitsanreize zu setzen, sollten Überstunden begünstigt werden, argumentierte Michael Fürtbauer (FPÖ) laut Parlamentskorrespondenz. Von 200 auf 170 Euro zu reduzieren, sei keine Verbesserung. Die Besserverdienenden seien meistens die Leistungsträger, betonte der Abgeordnete, in diesem Sinne müsse das Mindestmaß das Vorjahr sein.

Seitens der SPÖ begrüßte Kai Jan Krainer die Maßnahmen, heißt es in der Korrespondenz. Nur weil jemand besser verdiene, sei diese Person noch kein Leistungsträger, hielt er der FPÖ entgegen. Leistung müsse nicht immer bezahlt sein, verwies Krainer auf ehrenamtliche Tätigkeit und Care-Arbeit. Die Leistung einer Person mit Arbeit zu messen sei ein Irrweg, betonte er. “Wir benötigen mehr Vollzeitarbeit”, hielt wiederum Markus Hofer (NEOS) fest, deshalb bedürfe es dieser steuerlichen Gestaltung.

Arbeit an Feiertagen wieder steuerlich begünstigt

Eine steuerliche Präzisierung passierte ebenso den Finanzausschuss. Das Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit an Feiertagen gilt wieder als steuerlicher Zuschlag und nicht als normales Arbeitsentgelt. Bis zu 400 Euro bleiben laut Regierungsangaben steuerfrei, nur darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Lohnsteuer. Mit der Rückkehr zur gängigen Verwaltungspraxis beim Sonn- und Feiertagsentgelt gebe es eine Vereinfachung der Lohnverrechnung und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) in einer Stellungnahme.

Die Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten führen laut Budgetdienst ab 2026 zu Mindereinnahmen von etwa 40 Mio. Euro pro Jahr.