OGH entscheidet über Urteil gegen Signa-Gründer René Benko

Am Donnerstag befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem ersten Urteil gegen René Benko wegen betrügerischer Krida. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Benko soll seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten haben. Vor dem OGH geht es nun um die Rechtsmittel des Angeklagten sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Benkos Verteidiger Norbert Wess bekämpft die Verurteilung seines Mandanten, die WKStA geht wiederum gegen den Freispruch im zweiten Anklagepunkt vor, bei dem es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg ging. Angesetzt ist die Verhandlung im Großen Saal des Wiener Justizpalasts von 10 bis 12 Uhr. Im Anschluss ist bereits mit einer Entscheidung der Höchstrichterinnen und Höchstrichter zu rechnen. Benko, der in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, wird nicht zur Verhandlung nach Wien kommen, wie Wess der APA bestätigte.
Die Generalprokuratur, die den OGH in solchen Fällen berät, empfiehlt, den Schuldspruch Benkos zu bestätigen, aber den teilweisen Freispruch aufzuheben. Bei Aufhebung des Freispruchs müsste das Landesgericht Innsbruck den Fall in diesem Punkt neu verhandeln. Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter sind an die Empfehlungen der Generalprokuratur nicht gebunden, folgen ihnen aber zumeist. Der Signa-Gründer bestreitet sämtliche Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.