OLG bestätigt Entlassung von Chef des Brucknerhauses Linz

14.08.2026 • 13:03 Uhr
OLG bestätigt Entlassung von Chef des Brucknerhauses Linz

Die Entlassung des Geschäftsführers der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA, Dietmar Kerschbaum, war laut dem Oberlandesgericht (OLG) Linz gerechtfertigt. Dessen Berufung gegen ein Teilurteil des Landesgerichts hatte keinen Erfolg. Auch das OLG kam zu der Entscheidung, dass der Kläger “seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt” und dadurch das Vertrauen der LIVA “nachhaltig erschüttert” habe, hieß es am Freitag.

Kerschbaum war im Zuge der Brucknerhausaffäre am 9. Juli 2024 entlassen worden. Er wollte “eine Kündigungsentschädigung von rund 482.500 Euro sowie die Feststellung der Haftung für weitere Teilbeträge der Kündigungsentschädigung”, hielt das OLG fest. Es habe sich um einen Rauswurf gehandelt, weil kein Entlassungsgrund vorgelegen habe, hatte Kerschbaum argumentiert und war vor das Arbeitsgericht gezogen.

Das Erstgericht beurteilte das heuer anders und wies die Forderung nach einer Kündigungsentschädigung ab. Über den ebenfalls geltend gemachten Anspruch auf Schadenersatz wegen Rufschädigung ist noch nicht entschieden. Gegen das Teilurteil hatte der Ex-LIVA-Chef beim OLG berufen, ohne Erfolg. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof ist möglich.