PKK-Unterstützer in Vorarlberg zu 2,5 Jahren Haft verurteilt

Ein 61-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte gab im Prozess zu, über Jahre hinweg Geld für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – laut Anklage mindestens 100.000 Euro – organisiert zu haben. Ebenso soll er weitere Sponsoren, Mitglieder und Kämpfer für die PKK angeworben haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichteten Vorarlberger Medien.
Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hat der 61-jährige Türke zwischen 2004 und 2021 sowohl in Vorarlberg als auch in Russland Geld für die PKK gesammelt. Auf einer Social Media-Plattform postete er darüber hinaus Fotos von bewaffneten Kämpfern. Die PKK bekämpfte jahrzehntelang den türkischen Staat, die Organisation wurde etwa von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. 2025 gab die PKK bekannt, sich aufzulösen.
61-Jähriger gab sich reumütig
Der Verteidiger des Angeklagten relativierte die Angaben seines Mandanten, die er bei der Polizei gemacht hatte. Es habe sich lediglich um 5.000 Euro gehandelt, die er zusammengebracht und der PKK übergeben habe. Der 61-Jährige selbst gab sich reumütig und betonte, dass er die Gelder nicht alleine gesammelt habe. Die Summe von 100.000 Euro habe sich auf den gesamten Verein bezogen, dem er angehört habe. Er sei in einem Zeitraum von sieben oder acht Jahren aktiv gewesen, zuletzt 2021. Angeworben habe er überdies niemanden – die Personen, mit denen er zu tun gehabt habe, hätten sich alle schon für die PKK engagiert. Sein Verhältnis zur PKK beschrieb der Mann mit dem Begriff “Sympathisant”. Sein Engagement begründete er damit, dass er persönliches Unrecht erfahren und sich gegen die Assimilation der Kurden habe wehren wollen.
Das Schöffengericht verurteilte den 61-Jährigen, der aktuell in Innsbruck eine zweijährige Haftstrafe wegen anderer Delikte absitzt, zu zweieinhalb Jahren Haft. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.