Prozess gegen 28-Jährigen nach Attacke auf Partnerin

25.08.2026 • 12:07 Uhr

Wegen einer brutalen Attacke auf seine Lebensgefährtin in einem Mehrparteienhaus in St. Pölten hat sich ein 28-Jähriger am Dienstag in der niederösterreichischen Landeshauptstadt vor Gericht verantworten müssen. Der afghanische Staatsangehörige soll seine Partnerin mit einem Messer körperlich verstümmelt haben, wozu er sich grundsätzlich geständig zeigte. Auch Vergewaltigung und Nötigung sind von der Anklage umfasst. Der Schöffenprozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

“Es gibt Tatvorwürfe, die sind so ungeheuerlich, so monströs, dass es schwierig ist, sie in Worte zu fassen”, hielt der Staatsanwalt bei seinem Eröffnungsvortrag fest. Der unbescholtene Angeklagte sei mit dem späteren Opfer “viele Jahre in einer Beziehung” gewesen, im diesjährigen Mai habe es dann “eine Eskalation” gegeben.

Bereits Mitte Mai soll es in der Wohnung des 28-Jährigen zu einer Vergewaltigung gekommen sein, was der Beschuldigte allerdings mehrfach bestritt. Am 19. Mai besuchte die Frau dann ihren Lebensgefährten erneut. Laut Staatsanwaltschaft ortete der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt einen Nebenbuhler und fühlte sich betrogen. Der 28-Jährige soll der Frau ein Messer vorgehalten und sie zum Ausziehen genötigt haben.

Staatsanwalt: Opfer sollte nachhaltig verunstaltet werden

Nach Schlägen und einer Knebelung dürfte der Afghane seine Lebensgefährtin mit einem Taschen- und einem Küchenmesser am Körper verstümmelt haben. Währenddessen soll der Angeklagte seine Partnerin immer wieder nach einem etwaigen Liebhaber gefragt haben. Es sei dem Beschuldigten darauf angekommen, das Opfer “nachhaltig zu verunstalten” und “unattraktiv zu machen”, führte der Vertreter der Anklagebehörde aus. Angelastet wird dem 28-Jährigen in diesem Zusammenhang Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen.

Einen genauen Tatplan habe es für den 19. Mai nicht gegeben, gab der Beschuldigte bei seiner Befragung an. “Ich wollte nur, dass sie ein bisschen Blut sieht, damit sie Angst kriegt.” Eine Verstümmelung der Frau wollte der 28-Jährige trotz mehrfachen Vorhalts der vorsitzenden Richterin nicht so richtig wahrhaben.

Für eine weitere Erörterung des Vorfalls wurde die Öffentlichkeit für den Großteil des Verfahrens ausgeschlossen. Letztlich erfolgte aufgrund der Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens eine Vertagung auf unbestimmte Zeit.

(S E R V I C E – In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter , sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, , beim Polizei-Notruf: 133)