Prozess nach Felssturz mit zwei Toten in Steyr vertagt

12.06.2026 • 13:40 Uhr

Der Prozess nach einem Felssturz im Steyrer Stadtteil Unterhimmel 2023, bei dem zwei Arbeiter getötet wurden, ist am Freitag im Landesgericht Steyr auf 14. Oktober vertagt worden. Es soll ein weiteres Gutachten eingeholt werden. Angeklagt sind der Seniorchef eines Kärntner Sprengunternehmens, dessen Sohn bei dem Unfall starb, sowie ein Geologe.

Am 8. Februar 2023 waren im Zuge von Hangsicherungsarbeiten zwei Arbeiter, 31 und 64 Jahre alt, dabei, einen großen Felsblock vom bröckelnden Hang abzutragen. Der Sohn des Seniorchefs bediente einen Bagger. Dabei lösten sich rund 3.000 Kubikmeter Gestein, und die Gesteinsmassen begruben die Arbeiter. Weiters wurden ein Nebengebäude eines Wohnhauses und eine Garage beschädigt. Insgesamt mussten vier Gebäude evakuiert werden. Wegen der extrem gefährlichen Situation am Unglücksort dauerte es sechs Tage, bevor die toten Männer geborgen werden konnten.

Abtragung auf losem Fels “falsch”

Der 26-seitige Strafantrag stützt sich auf mehrere Gutachten. Für den Staatsanwalt war klar, dass die Art und Weise der Abtragung – von oben auf einem losen Fels – “falsch war”. Der Geologe habe zwar keine Kenntnis von der Abtragungsmethode gehabt, hätte sich aber vorher darüber informieren müssen, dann hätte er die falsche Methode erkannt, so der Anklagevertreter, der den Männern fahrlässige Tötung zur Last legt und auch einen Antrag auf Verbandsgeldbuße einbrachte.

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig, ihre Verteidiger wiesen dem jeweils anderen die Schuld zu: Sein Mandant habe sich auf die Einschätzung des Experten verlassen, so der Anwalt des 69-jährigen Seniorchefs. Der Verteidiger des 61-jährigen Geologen konterte, der Sohn des Seniorchefs habe sich “eigenverantwortlich” auf den Felsblock und damit “sehenden Auges in die Gefahrensituation begeben”. Der Geologe wäre laut Verteidiger niemals auf die “absurde Idee” gekommen, sich mit einem Bagger auf den absturzgefährdeten Fels zu stellen.

Gutachten zu Sturzgeschehen wird in Auftrag gegeben

Das Gericht will nun ein weiteres Gutachten zum Sturzgeschehen einholen. Es soll klären, wo sich der Bagger zum Zeitpunkt des Absturzes befand. Der Prozess wird am 14. Oktober fortgesetzt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen den Männern Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren Haft.