Prozess um mutmaßlich in Wohnung vergewaltigte 16-Jährige

Weil sie im Frühjahr 2025 eine 16-Jährige in eine Wohnung in Wien gelockt und missbraucht haben sollen, ist am Montag am Landesgericht gegen zwei junge Syrer verhandelt worden. Die Anklage legte den 19 bzw. 21 Jahre alten Männern neben Vergewaltigung die Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Missbrauchsmaterial und schwere Nötigung zur Last. Beide hatten sich laut Anklage beim mit Gewalt erzwungenen Sex gefilmt und die 16-Jährige mit dem Material unter Druck gesetzt.
Die Angeklagten – es handelt sich um Cousins, die sich seit einigen Jahren in Österreich befinden und die in ihrer Heimat gar keine Schule bzw. nur zwei Jahre eine Volksschule besucht haben – bekannten sich “nicht schuldig”. Der 21-Jährige behauptete, er sei mit der 16-Jährigen im Vorjahr wenige Wochen liiert gewesen und habe das beendet, weil sie “mit mehr als 40 anderen Personen eine Beziehung aufgenommen hat”. Der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Der 19-Jährige gab an, er habe in der Wohnung seines Cousins “nur Schuhe holen” wollen. Sein eigenes Paar sei beim Schwimmen in der Donau durchnässt worden, er habe trockenes Schuhwerk benötigt. In der Wohnung habe er die 16-Jährige nicht angefasst.
Syrer kam über Snapchat in Kontakt zu Jugendlicher
Die Jugendliche lebt an sich in Graz. Sie war im Mai 2025 für ein paar Tage nach Wien gekommen. Über Snapchat fand sie Kontakt zum älteren Angeklagten. Er soll sie unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, die Tür versperrt und trotz mehrmaliger Aufforderung der 16-Jährigen, von ihr abzulassen, mit Gewalt sexuelle Handlungen vorgenommen haben. “Sie gab aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit irgendwann ihre Gegenwehr auf und ließ es über sich ergehen”, schilderte die Staatsanwältin.
Im Anschluss soll der 21-Jährige seinen Cousin verständigt und diesen allein mit der Jugendlichen in der Wohnung gelassen haben. Der 19-Jährige soll die Betroffene dann ebenfalls mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben. Beide Syrer sollen sich während des Geschlechtsverkehrs mit ihren Mobiltelefonen gefilmt haben. Der 19-Jährige soll der Jugendlichen auch noch gedroht haben, er werde das angefertigte Video veröffentlichen, sollte sie Anzeige erstatten.
Öffentlichkeit weitgehend von Verhandlung ausgeschlossen
Die Öffentlichkeit wurde schon während der Beschuldigteneinvernahmen ausgeschlossen, als es um die inkriminierten Vorgänge ging. Die Betroffene war im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt worden, was ihr einen Auftritt als Zeugin bei Gericht ersparte. Das Video mit ihren Angaben wurde nach der Befragung der Angeklagten im Gerichtssaal abgespielt, wobei währenddessen die Öffentlichkeit durchgehend ausgeschlossen wurde.
Die Rechtsvertreter der Angeklagten orteten “Ungereimtheiten” bei den Angaben der Zeugin. Der Verteidiger des 21-Jährigen wies darauf hin, dass man beim sichergestellten Handy seines Mandanten keine belastenden Videos gefunden hätte. Allerdings wurde der Syrer erst in U-Haft genommen, nachdem die 16-Jährige in ihrer kontradiktorischen Befragung ausführlich ausgesagt hatte.