Reform des Südtiroler Autonomiestatuts in Kraft getreten

23.06.2026 • 12:11 Uhr
Reform des Südtiroler Autonomiestatuts in Kraft getreten

Die Reform des Südtiroler Autonomiestatuts mit der damit verbundenen Wiederherstellung verloren gegangener Kompetenzen ist mit heute, Dienstag, in Kraft getreten. Dies teilte das Land in einer Aussendung mit. Vor genau 15 Tagen war das Verfassungsgesetz, in dem die Änderungen des Autonomiestatuts verankert sind, im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden. Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) arbeite man bereits an konkreten Maßnahmen.

Mit diesen sollen die neuen Handlungsspielräume für die Bürger greifbar werden, so der Landeshauptmann: “Es gilt, dies mit Verantwortung und Augenmaß zu tun.” Einmal mehr nannte der Landeschef das in langen Verhandlungen mit Rom Erreichte einen “Meilenstein” für die autonome Provinz. Die Landesverwaltung arbeite bereits an der Umsetzung der Autonomiereform: In einem ersten Schritt werde auf gesetzgeberischer Ebene der Ministerrat zur Verabschiedung von Entwürfen mehrerer, bereits vorliegender Durchführungsbestimmungen – beispielsweise zum Personalwesen oder den Öffnungszeiten im Handel – aufgefordert. Kompatscher hatte zuletzt auch dem Außenpolitischen Ausschuss des österreichischen Nationalrats über die Autonomiereform berichtet.

Rückkehr verloren gegangener Kompetenzen und neue Zuständigkeiten

Den finalen Schritt nach einem jahrelangen politischen Prozess hatte der italienische Senat Mitte Mai getan, als er den Verfassungsgesetzesentwurf zur Reform des Autonomiestatuts mit großer Mehrheit endgültig billigte. Mit 129 Stimmen dafür, keiner Gegenstimme und 48 Enthaltungen wurde die Verfassungsänderung angenommen. Es war der letzte von vier erforderlichen Parlamentsbeschlüssen. Durch die Reform des Statuts kehrten nicht nur verloren gegangene Kompetenzen zurück, sondern es kamen auch neue “ausschließliche” Zuständigkeiten hinzu bzw. wurde der Spielraum für die autonome Gesetzgebung Südtirols ausgeweitet, wie vor allem die Landeshauptmann-Partei SVP nicht müde wird zu betonen. Letzteres betrifft den Umweltschutz inklusive Wildtiermanagement und den Handel, ersteres Bereiche wie Raumordnung, Straßenwesen, öffentliche Dienste und Wasserableitungen zur Stromerzeugung. Zudem wurde eine Autonomieniveausicherungsklausel festgeschrieben. Änderungen des Status benötigen das Einverständnis des Landtags und somit Südtirols.

Inhaltlich wurden auch Zugeständnisse an die italienische Sprachgruppe gemacht. So sollen zugewanderte italienische Staatsbürger künftig bereits nach zwei Jahren Ansässigkeit an den Landtagswahlen teilnehmen können, bisher waren es vier Jahre. Zu den wichtigsten Änderungen gehört auch die neue offizielle Bezeichnung der Region als “Trentino-Alto Adige/Südtirol” sowie die ausdrückliche Betonung des Begriffs “autonom” für die Provinzen Südtirol und Trentino.

Meloni hielt Versprechen

Bei der Reform ging es um die Wiederherstellung der Standards, die 1992 zur Südtirol-Streitbeilegung vor den Vereinten Nationen (UNO) geführt hatten und die durch die italienische Verfassungsreform 2001 bzw. Urteile des Verfassungsgerichts über die Jahre immer wieder ausgehöhlt worden waren. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia) hatte sich bereits in ihrer Regierungserklärung zu Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2022 dezidiert für die Reform ausgesprochen.

Österreich hatte als “Schutzmacht” Südtirols den Verfassungsgesetzentwurf begrüßt. In einem Ministerratsvortrag bezeichneten Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) das Vorhaben als “Wahrung und Stärkung der Autonomie Südtirols”. In der Angelegenheit fand ein verpflichtender diplomatischer Notenwechsel zwischen Italien und Österreich statt. Im Zuge der Streitbeilegungserklärung aus dem Jahr 1992 vor der UNO war nämlich festgehalten worden, dass Italien Österreich Änderungen an der Autonomie vorlegen bzw. mitteilen soll.