Schuldsprüche in Vorarlberger Legionellen-Prozess

22.10.2026 • 20:23 Uhr
Schuldsprüche in Vorarlberger Legionellen-Prozess

Der Geschäftsführer und ein Mitarbeiter eines Vorarlberger Unternehmens sind am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu jeweils neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das berichteten übereinstimmend am Abend Vorarlberger Medien. Die Männer waren laut Gericht für einen Kühlturm verantwortlich, der im Winter 2024/25 einen Legionellen-Ausbruch mit über 40 Erkrankten verursachte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Männer müssen zudem Teilschadenersatz in Höhe von gesamt 6.000 Euro leisten. Das betroffene Unternehmen, die Firma Rattpack in Wolfurt (Bez. Bregenz), wurde zu einer bedingten Verbandsgeldbuße von 25.000 Euro verurteilt. Der Drittangeklagte, ein Techniker einer externen Wartungsfirma, wurde dagegen freigesprochen.

Keine Legionellen-Testungen

Beim ersten Verhandlungstag Mitte August hatten sich alle drei Angeklagten nicht schuldig bekannt. Der Manager und der Technikleiter von Rattpack sahen die Wartungsfirma in der Verantwortung für die Legionellen-Testungen, die Firma hatte dazu aber offenbar keinen Auftrag. Im Prozess stellte sich heraus, dass das Wasser im Kühlturm über Jahre nicht auf Legionellen-Belastung getestet worden war. Auch die Biozid-Dosierung war zeitweise unzureichend, die dafür zuständige Pumpe wurde immer wieder außer Betrieb gesetzt.

Nach einer Häufung von Legionellen-Fällen im Winter 2024/25 im Großraum Bregenz hatten die Behörden wochenlang nach der Ursache gesucht. Schließlich stellte sich der schlecht gewartete Kühlturm des angeklagten Unternehmens als Quelle heraus. Über 40 Personen erkrankten schwer, zehn mussten auf der Intensivstation behandelt werden, teilweise lagen sie im Koma, wie der ORF Vorarlberg und die Neue Vorarlberger Tageszeitung am Abend online berichteten. Einige der Opfer leiden noch immer an den Folgen der Lungenentzündung, die die Legionellen hervorriefen.

Zeugen und Gutachter beim zweiten Verhandlungstag

Der zweite Verhandlungstag am Donnerstag war von widersprüchlichen Zeugenaussagen und vielen Detailfragen geprägt. Dabei blieb die Frage unklar, wer die Dosierpumpe der Desinfektionsanlage wiederholt abschaltete und warum. Zwei Landesbedienstete zeigten sich vor Gericht überrascht, dass entgegen der Norm keine regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen durchgeführt worden waren.

Ein Gutachter berichtete von einer starken Verschmutzung des Kühlturms. Auch dass die Pumpe immer wieder ausgeschaltet worden sei, habe zur Legionellen-Entwicklung beigetragen. Die Testung extern zu vergeben sei üblich, dazu habe man aber in den Unterlagen keine Vereinbarung gefunden, so der Sachverständige. Seiner Ansicht nach war der Kühlturm bereits im Dezember nicht mehr in einem idealen Zustand.

Gericht sah Unternehmen in der Verantwortung

Das Gericht sah letztlich das Unternehmen Rattpack in der Verantwortung. Es sei nicht damit getan, eine Reinigungsfirma zu beauftragen, so die Richterin. Trotz mehrfacher Hinweise zum mangelhaften Betrieb der Desinfektionsanlage hätten der Erst- und der Zweitangeklagte nicht reagiert. Die Causa dürfte das Gericht weiter beschäftigen: Die Privatbeteiligtenansprüche belaufen sich laut Neue Vorarlberger Tageszeitung mittlerweile auf über eine Million Euro, allein die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) fordert demnach Schadenersatz in Höhe von 985.000 Euro.