Sexueller Übergriff: Bedingte Haft für Ex-Gerichtsvollzieher

Ein ehemaliger Gerichtsvollzieher ist am Mittwoch im Landesgericht Ried wegen eines sexuellen Übergriffs im Dienst zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Zu den Vorwürfen der Nötigung, sexuellen Belästigung in anderen Fällen sowie des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im April 2025 soll der heute 48-Jährige während einer Exekution eine Frau unter Ausnützung ihrer Zwangslage zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Bereits im Jahr davor soll er laut Anklage drei weitere Frauen zu unerwünschten Küssen gedrängt bzw. begrapscht und sexuelle Gefälligkeiten verlangt haben, damit er Exekutionen nicht vollziehe. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mann wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gelöst.
Angeklagter sah Intrige und Missverständnisse
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe geleugnet und in den Raum gestellt, es handle sich um eine Intrige bzw. um Missverständnisse. So hatte eine Betroffene geschildert, er habe – als sie nicht zahlen konnte – zu ihr gesagt: “Das kann man auch anders lösen.” Das sei nicht sexuell gemeint gewesen, verteidigte sich der Mann. DNA-Spuren, die am ganzen Körper eines Opfers sichergestellt wurden, versuchte er damit zu erklären, dass er gehustet habe.
Der Angeklagte wurde schließlich nur in einem Fall schuldig gesprochen. Der Betroffenen wurde ein Teilschmerzensgeld von 900 Euro zugesprochen. Im Zuge des Prozesses hat sich noch eine weitere Betroffene gemeldet, deshalb laufen gegen den ehemaligen Gerichtsvollzieher noch weitere Ermittlungen wegen sexueller Nötigung.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Gericht wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten als mildernd, erschwerend war die Tatbegehung als Beamter. Der Ex-Gerichtsvollzieher erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.